Festschreibungserlass

Der FestschreibungserlassFestschreibungserlass Der Festschreibungserlass war eine Anordnung von Heinrich Himmler (dem Reichsführer-SS und Chef der deutschen Polizei) vom 17. Oktober 1939. Darin wurde den Sinti und Roma verboten, ihren Wohn- und Aufenthaltsort ohne vorherige Genehmigung zu verlassen. Selbst für Besuche bei auswärtigen Verwandten mussten vorher Passierscheine beantragt werden, um sich nicht strafbar zu machen. Bei Zuwiderhandlungen drohten Verhaftung und Einweisung in ein Konzentrationslager. war eine Anordnung von Heinrich Himmler (dem Reichsführer-SSSchutzstaffel Die Schutzstaffel (kurz: SS) war 1925 als persönliche Leibwache Hitlers gegründet worden. Den höchsten Dienstgrad innerhalb der SS stellte seit 1934 der „Reichsführer SS“ dar. Bis 1945 nahm Heinrich Himmler diese Position ein. Unter seiner Leitung wurde die SS zu einer Eliteeinheit aufgebaut, die zum zentralen Instrument des staatlichen Terrors wurde. Die SS hatte im Rahmen der „Endlösung“ maßgeblichen Anteil am Völkermord an den europäischen Juden sowie den Sinti und Roma. und Chef der deutschen Polizei) vom 17. Oktober 1939. Darin wurde den Sinti und Roma verboten, ihren Wohn- und Aufenthaltsort ohne vorherige Genehmigung zu verlassen. Selbst für Besuche bei auswärtigen Verwandten mussten vorher Passierscheine beantragt werden, um sich nicht strafbar zu machen. Bei Zuwiderhandlungen drohten Verhaftung und Einweisung in ein KonzentrationslagerKonzentrationslager Konzentrationslager (kurz: KZ oder KL) waren das wichtigste Instrument der NS-Terrorherrschaft. Erste Lager entstanden schon im März 1933, kurz nach der Machtübernahme der NSDAP, anfangs noch in u.a. leeren Fabrikgebäuden, ehemaligen Gefängnissen und Kellergewölben. Bis Kriegsbeginn wurden sieben Konzentrationslager errichtet, bis Ende des Krieges waren es 22 Hauptlager mit weit über 1.000 Außenlagern und Außenkommandos. Alle, die von den Nationalsozialisten zu weltanschaulichen, religiösen und „rassischen“ Gegnerinnen und Gegnern erklärt worden waren, sollten dort inhaftiert werden. Darunter befanden sich vor allem Juden, Sinti, Roma, Homosexuelle, Zeugen Jehovas, Kommunisten, Sozialisten und andere politische Gegner. Mit Kriegsbeginn verschärften sich die Haftbedingungen weiter und die Ermordung der Gefangenen wurde zur Selbstverständlichkeit. Die Arbeitskraft der Häftlinge sollte bis zur völligen Erschöpfung oder bis zum Tod für die Kriegswirtschaft ausgenutzt werden. Die SS bezeichnete dies als "Vernichtung durch Arbeit"..