Spruchkammer

Die „SpruchkammerverfahrenSpruchkammer Die "Spruchkammerverfahren" waren keine Prozesse der regulären Gerichtsbarkeit. Sie wurden nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von den Alliierten im Zuge der "Entnazifizierung" in den drei westlichen Besatzungszonen durchgeführt. Dabei stellte man fest, in wieweit Personen am NS-Regime und dessen Verbrechen beteiligt waren. Die Angeklagten wurden beim Abschluss der Verfahren in eine von fünf Kategorien eingestuft, anhand derer sogenannte Sühnemaßnahmen abgeleitet werden konnten. Die Kategorien waren: 1. Hauptschuldige, 2. Belastete, 3. Minderbelastete, 4. Mitläufer und 5. Entlastete. Die Verurteilung zu Sühnemaßnahmen, wie u.a. der Einweisung in ein Arbeitslager und/oder das Einziehen des Vermögens, schloss eine weitere strafrechtliche Verfolgung jedoch nicht aus.“ waren keine Prozesse der regulären Gerichtsbarkeit. Sie wurden nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von den Alliierten im Zuge der „Entnazifizierung“ in den drei westlichen Besatzungszonen durchgeführt. Dabei stellte man fest, in wieweit Personen am NS-RegimeRegime Meist abwertende Bezeichnung für eine Herrschafts- oder Regierungsform. und dessen Verbrechen beteiligt waren. Die Angeklagten wurden beim Abschluss der Verfahren in eine von fünf Kategorien eingestuft, anhand derer sogenannte Sühnemaßnahmen abgeleitet werden konnten. Die Kategorien waren: 1. Hauptschuldige, 2. Belastete, 3. Minderbelastete, 4. Mitläufer und 5. Entlastete. Die Verurteilung zu Sühnemaßnahmen, wie u.a. der Einweisung in ein Arbeitslager und/oder das Einziehen des Vermögens, schloss eine weitere strafrechtliche Verfolgung jedoch nicht aus.