Zwangssterilisation

Bezeichnung für einen erzwungenen medizinischen Eingriff, bei dem ein Mensch ohne Einwilligung unfruchtbar, also unfähig zur Fortpflanzung, gemacht wird. Von Zwangssterilisationen waren in der NS-Zeit ca. 400.000 Menschen betroffen, darunter auch viele Angehörige der Sinti und Roma. Die Grundlage dafür bildete das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1934.