Heidelberg, Bergfriedhof

Grabstätte der in der NS-Zeit verfolgten Sinti-Familie Franz
  • Grabanlage der Familie Franz (Foto: Andreas Pflock)
  • Haltestelle direkt gegenüber dem Haupteingang des Bergfriedhofs an der Rohrbacher Straße (Foto: Andreas Pflock)
  • Haupteingangsportal zum Bergfriedhof (Foto: Andreas Pflock)
  • Informationstafeln mit Angaben zur Lage der Gräberfelder (Foto: Andreas Pflock)
  • Nach den Informationstafeln rechts abbiegender Weg zu den Gräberfeldern "P" und "P Neu"(Foto: Andreas Pflock)
  • Im Hintergrund: Gräberfeld "P" links und "P Neu" rechts des Weges (Foto: Andreas Pflock)
  • Gesamtansicht der Grabanlage (Foto: Andreas Pflock)
  • Detailansicht mit den Namen der bestatteten Familienangehörigen (Foto: Andreas Pflock)
  • Gesamtansicht der Grabanlage (Foto: Andreas Pflock)

Kurzinformation

Grabstätte der in der NS-Zeit verfolgten Sinti-Familie Franz

Beschreibung

Der konfessionsübergreifende Bergfriedhof befindet sich südlich der Heidelberger Innenstadt und wurde auf dem Areal eines ehemaligen Weinbergs angelegt. Er erstreckt sich über eine Fläche von rund 15 Hektar, umfasst über 17.405 Grabstellen und ein Wegenetz von über 20 Kilometern Länge. Damit ist er der größte Friedhof in Heidelberg und der näheren Umgebung. Gestaltet wurde die Anlage 1842 vom Gartenarchitekten Johann Metzger, der durch das gestalterische Gesamtbild eine der schönsten Friedhofsanlagen Deutschlands geschaffen hat. Im Jahr 1844 wurde der Bergfriedhof eingeweiht und wurde seitdem auch zur letzten Ruhestätte zahlreicher Persönlichkeiten, wie u.a. des ersten Reichspräsidenten Friedrich Ebert, der Wissenschaftler Robert Bunsen und Carl Bosch und des Dirigent Wilhelm Furtwängler.

Auf dem Bergfriedhof befinden sich auch Grabstätten der in Heidelberg ansässigen und verstorbenen Sinti, von denen mindestens 50 durch die Nationalsozialisten verfolgt wurden und den Holocaust überlebten. Die Grabstätte der Familie Franz mit der Grabnummer P/Neu/001/00001-2a erreicht man über den Haupteingang des Friedhofs an der Rohrbacher Straße. Nach dem Durchschreiten des Eingangstors und dem Passieren von Informations- und Übersichtstafeln wählt man den ersten rechts abbiegenden Weg und läuft an den Gräberfeldern U und U Neu entlang. Hinter einer nach links abzweigenden Wegeführung läuft man weiter geradeaus und gelangt an die Gräberfelder P (links des Weges) und P Neu (rechts des Weges).

Die Grabanlage von Karl Franz (1886-1940), Fridolin Franz (1926-1947), Ottilie Franz (1894-1960), Anneliese Franz geb. Marchall (16.7.1912 - 2.5.1976) und Waldemar Franz (13.1.1920 - 7.8.1994) findet man nach einigen Schritten direkt rechterhand am Weg liegend. Die 2,30 Meter breite und 4,40 Meter tiefe und mit Efeu bewachsene Grabanlage wurde schlicht mit zwei Steintafeln mit den Namen der bestatteten Familienangehörigen und einem dazwischen platzierten Steinkreuz gestaltet.

Entstehung

Die Grabstätte wurde im Jahr 1947 von der Familie Franz erworben und ist die letzte Ruhestätte von fünf Angehörigen der Familie, die alle aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Gruppe der Sinti während der NS-Zeit verfolgt wurden. Ihre individuellen Verfolgungsschicksale spiegeln dabei die Bandbreite des Unrechts und der Verfolgung wider: DeportationDeportation Bezeichnung für die zwangsweise Um- oder Aussiedlung von Menschen aus ihren Wohngebieten, zum Teil unter Androhung und Anwendung von Gewalt. Während der NS-Zeit wurden ganze Bevölkerungsgruppen wie Juden oder Sinti und Roma zunächst aus dem Deutschen Reich, dann auch aus dem übrigen Europa, in Sammellager, Gettos und Konzentrations- oder Vernichtungslager in die besetzten Ostgebiete deportiert und dort ermordet. Oft wurde dies auch zur Tarnung als "Evakuierung" bezeichnet. in KonzentrationslagerKonzentrationslager Konzentrationslager (kurz: KZ oder KL) waren das wichtigste Instrument der NS-Terrorherrschaft. Erste Lager entstanden schon im März 1933, kurz nach der Machtübernahme der NSDAP, anfangs noch in u.a. leeren Fabrikgebäuden, ehemaligen Gefängnissen und Kellergewölben. Bis Kriegsbeginn wurden sieben Konzentrationslager errichtet, bis Ende des Krieges waren es 22 Hauptlager mit weit über 1.000 Außenlagern und Außenkommandos. Alle, die von den Nationalsozialisten zu weltanschaulichen, religiösen und „rassischen“ Gegnerinnen und Gegnern erklärt worden waren, sollten dort inhaftiert werden. Darunter befanden sich vor allem Juden, Sinti, Roma, Homosexuelle, Zeugen Jehovas, Kommunisten, Sozialisten und andere politische Gegner. Mit Kriegsbeginn verschärften sich die Haftbedingungen weiter und die Ermordung der Gefangenen wurde zur Selbstverständlichkeit. Die Arbeitskraft der Häftlinge sollte bis zur völligen Erschöpfung oder bis zum Tod für die Kriegswirtschaft ausgenutzt werden. Die SS bezeichnete dies als "Vernichtung durch Arbeit"., Zwangssterilisierung, ZwangsarbeitZwangsarbeit Bezeichnung für die Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft ohne oder mit nur sehr geringer Bezahlung. Das nationalsozialistische Deutschland schuf mit insgesamt über 12 Millionen Zwangsarbeiter*innen eines der größten Zwangsarbeitssysteme der Geschichte. Neben Kriegsgefangenen und KZ-Häftlingen wurden Millionen von Zivilisten aus besetzten Staaten Europas größtenteils verschleppt und von der deutschen Industrie als Zwangsarbeiter*innen missbraucht. und verstecktes Leben in der Illegalität. Durch die „Bund-Länder-Vereinbarung betreffend den Erhalt der Gräber der unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma“(BLV) wird die Grabstätte der Familie Franz dauerhaft erhalten.

Seit 2004 setzte sich der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma gemeinsam mit seinen Landesverbänden für den bundesweiten Erhalt von derzeit schätzungsweise 2.600 Grabstätten NS-verfolgter Sinti und Roma ein. Nach 14 Jahre andauernden Bemühungen wurde am 5. Dezember 2018 die „Bund-Länder-Vereinbarung betreffend den Erhalt der Gräber der unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma“ (kurz: BLV) unterzeichnet. Im Rahmen der BLV sollen Grabstätten, in denen NS-verfolgte Sinti und Roma bestattet sind, als Familiengedächtnisstätten und als „Mahnmale gegen Rassenhass und VölkermordVölkermord Bezeichnung für die vorsätzliche Ermordung, Ausrottung oder anderweitige Vernichtung von Volksgruppen aufgrund ihrer vermeintlich rassischen, ethnischen oder sozialen Merkmale, ihrer Nationalität oder religiösen Überzeugungen. 1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen einen völkerrechtlichen Vertrag über die Verhütung und die Bestrafung von Völkermorden.“ (Bundesfamilienministerin Franziska Giffey anlässlich der Unterzeichnung der BLV am 14. Dezember 2018 im Bundesrat) dauerhaft erhalten werden. Die administrative Umsetzung der BLV wird vom Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in Berlin übernommen.

Das Gedenken an die Holocaustopfer hat einen sehr besonderen Stellenwert im Leben und in der kulturellen Identität der Sinti und Roma. Die politische, gesellschaftliche wie auch die intrafamiliäre Auseinandersetzung mit dem GenozidVölkermord Bezeichnung für die vorsätzliche Ermordung, Ausrottung oder anderweitige Vernichtung von Volksgruppen aufgrund ihrer vermeintlich rassischen, ethnischen oder sozialen Merkmale, ihrer Nationalität oder religiösen Überzeugungen. 1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen einen völkerrechtlichen Vertrag über die Verhütung und die Bestrafung von Völkermorden. an Sinti und Roma gestaltet sich bis heute als sehr schwierig. Innerhalb der Minderheit wird versucht dieses traumatische Erlebnis, das die Geschichte und das Leben der Menschen radikal verändert hat, unter anderem durch ein ehrenvolles Gedenken aufzuarbeiten.  Dadurch kommt den Grabstätten von NS-Verfolgten Sinti und Roma für die Hinterbliebenen eine besondere Bedeutung zu. Sie werden als Gedächtnisstätten für die verfolgten und ermordeten Familienmitglieder angesehen. Diese Grabstätten dienen auch als Erinnerungsorte für diejenigen Verwandten, die in den verschiedenen Lagern und Ghettos ermordet wurden und keine Gräber haben.

Für die wenigen Überlebenden und deren Familienangehörigen war die Unterzeichnung der BLV ein lang ersehnter Moment, der ein würdevolles Gedenken an die NS-verfolgten Sinti und Roma sicherstellt und institutionalisiert. Zugleich wurde damit auch ein Zeichen für die lang ersehnte Anerkennung des zugefügten und erfahrenen Leids gesetzt. Einhergehend mit der Vereinbarung ist eine umfassende Aufklärung und Information der Öffentlichkeit über die Hintergründe für den Schutz dieser Gräber notwendig. Auch bieten die Grabstätten der verfolgten Sinti und Roma Anknüpfungspunkte, für eine Auseinandersetzung mit der Lokal- und Regionalgeschichte in der historischen-politischen Bildungsarbeit. Zugleich kann die Aufarbeitung der Lebensgeschichten von Verfolgten angeregt werden. Vor diesem Hintergrund entstand die Idee, bundesweit an ausgewählten Grabstätten QR- Codes anzubringen, um der Öffentlichkeit Informationen über die Verfolgung von Sinti und Roma in der NS-Zeit und einzelne Lebensgeschichten näher zu bringen.

Quellenangaben

Dauerhafter Erhalt der Grabstätten NS-verfolgter Sinti und Roma. Dokumentation zur Vorlage bei der Bundesregierung (Schriftenreihe des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Band 10), hrsg. von Romani Rose, Redaktion Jara Kehl, Heidelberg 2016.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bergfriedhof_(Heidelberg) am 3.4.2024

 

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