Anton Reinhardt

"Ich würde bei einer Rückkehr nach Deutschland bestimmt schwer bestraft.“
  • Letztes überliefertes Foto von Anton Reinhardt aus den Akten der schweizerischen Polizei, Ende August 1944 (Foto: Schweizerisches Bundesarchiv)
  • Fingerabdrücke von Anton Reinhardt aus den Akten der Schweizerischen Polizei , Ende August 1944 (Foto: Schweizerisches Bundesarchiv)
  • Foto aus den Ermittlungsakten des Landgerichts Offenburg. Die Strichlinie zeigt den Weg zum Hinrichtungsort. (Foto: Staatsarchiv Freiburg)
  • Abschiedsbrief (Foto: Staatsarchiv Freiburg/Haus der Geschichte Baden-Württemberg)

Kurzinformation

„Ich würde bei einer Rückkehr nach Deutschland bestimmt schwer bestraft.“

Im kleinen Dorf Weiden bei Dornhan, am Rande des Schwarzwalds, kam am 10. Juni 1927 Anton Reinhardt zur Welt. Er war das zweite von drei Kindern der Sinti Elvira und Ludwig Reinhardt. Als Anton fünf Jahre alt war, starb überraschend sein Vater. 1934 heiratete seine Mutter den Sinto Johann Bühler. Trotz der beginnenden Diskriminierungen durch die Nationalsozialisten bemühten sich die Eltern, ihren Kindern eine behütete Kindheit zu ermöglichen. Anton besuchte die Volksschule in Waldshut und war ein begeisterter Schwimmer.

Nach dem Schulabschluss arbeitete er u.a. in der „Christian Mann Maschinenfabrik“ in Waldshut. Bestimmt war es für Anton eine aufregende und große Herausforderung, als er die damals seltene Möglichkeit erhielt, das Motorrad- und Autofahren zu erlernen. Nach dem Besuch einer Fahrschule in Karlsruhe schloss er im Sommer 1943 die Prüfung zum Motorfahrer für Fahrzeuge bis 2,5 Tonnen erfolgreich ab. Doch die Freude über den Führerschein wurde sehr bald getrübt. Anton Reinhardt geriet in die Verfolgungsmaschinerie der Nationalsozialisten.

Verfolgung und Flucht

Am 25. August 1944 wurde Anton Reinhardt auf Anordnung von NS-Rasseforschern in das Städtische Krankenhaus nach Waldshut gebracht. Dort wollten ihn Ärzte gegen seinen Willen sterilisierenSterilisation Bezeichnung für einen medizinischen Eingriff, der einen Menschen unfruchtbar, also unfähig zur Fortpflanzung macht.. Ihm gelang die Flucht. Die große Angst vor den Verfolgern bewog den damals siebzehnjährigen Jugendlichen, nicht zu seinen Eltern zurück zu kehren. Er entschied sich, in der benachbarten Schweiz Schutz zu suchen. Oberhalb der Eisenbahnbrücke bei Koblenz (Kanton Aargau) schwamm Anton durch den Rhein und erreichte schließlich Schweizer Boden. Doch seine Grenzüberschreitung wurde von Polizisten entdeckt. 

Ein Dokument der schweizerischen Polizeibehörden hielt fest, dass Anton Reinhardt am 25. August 1944 um 20.30 Uhr wegen „illegalem Grenzübertritt“ in Koblenz verhaftet und um 21.00 Uhr in das Bezirksgefängnis im sechs Kilometer entfernten Zurzach eingeliefert wurde. Am 28. August 1944 wurde Anton dort „erkennungsdienstlich behandelt“: man notierte seine Personalien, fotografierte ihn und nahm Abdrücke von seinen Fingern. Bei einem anschließenden Verhör befragten ihn Polizeibeamte zu seiner Person und dem Grund seiner Flucht. Dabei verschwieg er zunächst die drohende rassische Verfolgung durch die Nationalsozialisten. Stattdessen gab er an, sich einer möglichen Einberufung zur WehrmachtWehrmacht Die Armee des nationalsozialistischen Deutschlands wurde seit 1935 als "Wehrmacht" bezeichnet. Mit der Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht erfolgte ab 1935 der rasche Ausbau der Wehrmacht, in die neben dem Heer auch die Marine und die Luftwaffe eingegliedert waren. Oberster Befehlshaber der Wehrmacht war Hitler, die Befehls- und Kommandogewalt hatte der Reichskriegsminister. entzogen zu haben. Vielleicht hatte sich Anton Reinhardt überlegt, dass dieser Fluchtgrund für die Polizisten überzeugender klingen könnte. Am 30. August ergänzte er seine Aussage und erklärte, dass er ein Sinto sei und verschiedene Verwandte bereits in das KonzentrationslagerKonzentrationslager Konzentrationslager (kurz: KZ oder KL) waren das wichtigste Instrument der NS-Terrorherrschaft. Erste Lager entstanden schon im März 1933, kurz nach der Machtübernahme der NSDAP, anfangs noch in u.a. leeren Fabrikgebäuden, ehemaligen Gefängnissen und Kellergewölben. Bis Kriegsbeginn wurden sieben Konzentrationslager errichtet, bis Ende des Krieges waren es 22 Hauptlager mit weit über 1.000 Außenlagern und Außenkommandos. Alle, die von den Nationalsozialisten zu weltanschaulichen, religiösen und „rassischen“ Gegnerinnen und Gegnern erklärt worden waren, sollten dort inhaftiert werden. Darunter befanden sich vor allem Juden, Sinti, Roma, Homosexuelle, Zeugen Jehovas, Kommunisten, Sozialisten und andere politische Gegner. Mit Kriegsbeginn verschärften sich die Haftbedingungen weiter und die Ermordung der Gefangenen wurde zur Selbstverständlichkeit. Die Arbeitskraft der Häftlinge sollte bis zur völligen Erschöpfung oder bis zum Tod für die Kriegswirtschaft ausgenutzt werden. Die SS bezeichnete dies als "Vernichtung durch Arbeit". Auschwitz verschleppt worden wären. Die Angst vor der drohenden DeportationDeportation Bezeichnung für die zwangsweise Um- oder Aussiedlung von Menschen aus ihren Wohngebieten, zum Teil unter Androhung und Anwendung von Gewalt. Während der NS-Zeit wurden ganze Bevölkerungsgruppen wie Juden oder Sinti und Roma zunächst aus dem Deutschen Reich, dann auch aus dem übrigen Europa, in Sammellager, Gettos und Konzentrations- oder Vernichtungslager in die besetzten Ostgebiete deportiert und dort ermordet. Oft wurde dies auch zur Tarnung als "Evakuierung" bezeichnet. habe ihn zur Flucht in die Schweiz bewogen. Zum Abschluss des Verhörs bekräftigte er noch einmal: „Es ist nach wie vor mein Wunsch, in der Schweiz bleiben zu dürfen. Ich würde bei einer Rückkehr nach Deutschland bestimmt schwer bestraft.“

Seine Bitte bewahrte ihn jedoch nicht vor der gefürchteten Abschiebung ins Deutsche Reich. Am 5. September 1944 stellte der Chef der zuständigen Polizeiabteilung in Bern fest: „Nach unsern Weisungen über Aufnahme oder Rückweisung ausländischer Flüchtlinge vom 12. Juli 1944 kann Reinhardt nicht Asyl gewährt werden.“ Am 8. September 1944 erhielt Anton Reinhardt die Nachricht, dass er „ausgeschafft“ werden müsse. Immerhin stellten die Schweizer Behörden ihn vor die Wahl, an „die Grenze gestellt zu werden, um diese selbständig und frei zu überschreiten“ oder „den deutschen Grenzbehörden übergeben zu werden.“ Antons im Protokoll festgehaltene Antwort lautete: „Wenn ich ausgeschafft werden muss, ersuche ich, mich irgendwo an günstiger Stelle frei hinübergehen zu lassen, dass mich niemand erwischt.“ Um exakt 22.05 Uhr wurde er beim Grenzstein Nr. 118 ins Elsass abgeschoben.

Lager Schirmeck und Rotenfels

Unter bisher ungeklärten Umständen wurde Anton Reinhardt vermutlich kurze Zeit später verhaftet und in das Sicherungslager Schirmeck-Vorbruck eingeliefert. Von dort konnte er mehrere offizielle Briefe an seine Eltern absenden. Seine Mutter erinnerte sich daran, ihm Kleidungsstücke nach Schirmeck geschickt zu haben, deren Empfang er in einem seiner Briefe bestätigte. Es ist zu vermuten, das Anton im Zuge der Auflösung des Lagers mit anderen Häftlingen von Schirmeck in das Sicherungslager Rotenfels in Gaggenau gelangte. Dort mussten die Insassen ZwangsarbeitZwangsarbeit Bezeichnung für die Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft ohne oder mit nur sehr geringer Bezahlung. Das nationalsozialistische Deutschland schuf mit insgesamt über 12 Millionen Zwangsarbeiter*innen eines der größten Zwangsarbeitssysteme der Geschichte. Neben Kriegsgefangenen und KZ-Häftlingen wurden Millionen von Zivilisten aus besetzten Staaten Europas größtenteils verschleppt und von der deutschen Industrie als Zwangsarbeiter*innen missbraucht. im Daimler-Benz-Werk leisten.

Vermutlich am 10. Januar glückte Anton Reinhardt zusammen mit einem Mitgefangenen die Flucht von Aufräumarbeiten in Gaggenau. Doch bereits zwei Tage später wurden die beiden in Hundsbach (Schwarzwald) aufgegriffen. Nach einem kurzen Aufenthalt im Gerichtsgefängnis von Bühl wurden beide wieder in das Lager Rotenfels zurückgebracht. Dort mussten sie zur Strafe mit auf dem Rücken zusammengebundenen Händen bis zur Erschöpfung rennen und erhielten 14 Tage lang nur Wasser und Brot. Am 4. März schickte Anton Reinhardt den letzten offiziellen Brief aus dem Lager an seine Eltern ab.

Gute Nacht. Anton

Nach der Auflösung des Lagers Rotenfels kam Anton Reinhardt in das Lager Sulz, von wo ihm schließlich eine erneute Flucht gelang. Am Karfreitag 1945 fiel er in der Nähe von Bad Rippoldsau (Nordschwarzwald) in die Hände einer VolkssturmVolkssturm Der „Volkssturm“ war eine durch den „Führererlass“ vom 25. September 1944 aufgestellte, regional gebundene zivile Kampftruppe. Eingezogen wurden Männer im Alter zwischen 16 und 60 Jahren, die noch nicht Soldaten in der Wehrmacht waren. Die Jugendlichen und Männer mussten meist in ihrer Heimatgegend u.a. Panzerhindernisse bauen und sollten mit einfachsten Waffen die vorrückenden alliierten Truppen bekämpfen.-Einheit. Statt den jungen Mann der Polizei zu übergeben, wurde er von dem SSSchutzstaffel Die Schutzstaffel (kurz: SS) war 1925 als persönliche Leibwache Hitlers gegründet worden. Den höchsten Dienstgrad innerhalb der SS stellte seit 1934 der „Reichsführer SS“ dar. Bis 1945 nahm Heinrich Himmler diese Position ein. Unter seiner Leitung wurde die SS zu einer Eliteeinheit aufgebaut, die zum zentralen Instrument des staatlichen Terrors wurde. Die SS hatte im Rahmen der „Endlösung“ maßgeblichen Anteil am Völkermord an den europäischen Juden sowie den Sinti und Roma.-Hauptsturmführer Karl Hauger verhört und in der Nacht – nach einem „geselligen“ Beisammensein mit Angehörigen der Volkssturmeinheit – von einem Standgericht zum Tode verurteilt.

Am nächsten Morgen, den 31. März 1945, drückte man dem Jugendlichen einen Pickel und einen Spaten in die Hand. Zunächst dachte Anton noch, zur Strafe Sandarbeiten verrichten zu müssen. Erst auf dem Weg in ein abgelegenes Waldstück merkte er, was ihm bevorstand. Ein Zeuge berichtete, dass er nicht mehr weitergehen wollte und vor Verzweiflung nach seiner Mutter rief. Nachdem er sein eigenes Grab geschaufelt hatte, wurde der 17-jährige Anton Reinhardt von Karl Hauger mit einem Genickschuss getötet.

Zuvor hatte er in Todesangst und mit zitternden Händen noch einen Abschiedsbrief an seine Familie schreiben dürfen: „Liebe Mutter! Ich will euch meinen letzten Wunsch mitteilen. Da ich euch nicht mehr sehen werde. Ich wünsche euch eine gute Gesundheit und langes Leben. Gute Nacht. Anton.“

Nachkriegsjustiz und Erinnerung

Ende der 1950er Jahre standen Karl Hauger und ein weiterer Mitangeklagter, Franz Wipfler, vor Gericht. Die beiden Männer wurden wegen gemeinsam begangenen Totschlags vom Schwurgericht Offenburg am 30. Oktober 1959 zu sieben Jahren und sechs Monaten Zuchthaus bzw. zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Am 10. Juli 1961 reduzierte das Landgericht Karlsruhe die Strafe auf sieben Jahre für Hauger und drei Jahre und sechs Monate für Wipfler. Nach zwei Monaten wurde Hauger vom Landgericht Offenburg eine Strafaussetzung auf Bewährung erteilt. Wipfler wurde nach Anrechnung der Untersuchungshaft nicht wieder in Haft genommen.

An die Ermordung Anton Reinhardts erinnert heute ein Abschnitt in der ständigen Ausstellung zur Geschichte des nationalsozialistischen Völkermords im Heidelberger Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma. Sein Abschiedsbrief ist in der Ausstellung des Hauses der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart zu sehen. Der Filmemacher Karl Fruchtmann hat die Ermordung Anton Reinhardts in seinem Film „Ein einzelner Mord“ dokumentiert. Seit Oktober 2000 erinnert zudem auf dem Friedhof von Bad Rippoldsau ein Gedenkstein an Anton Reinhardt.

Quellenangaben

Archiv Dokumentations- und Kulturzentrum, Heidelberg: Sammlung Lebenswege
Staatsarchiv Freiburg: Signatur F 179/6, Pak. 10-16, Nr. 119-123: Akten des Prozesses gegen Karl Hauger und Franz Wipfler vor dem Schwurgericht Offenburg 2 Ks 2/58.
Schweizerisches Bundesarchiv: Signatur E 4264 1985/196, Band 2050, Dossier N 24287.

Herden, Ralf Bernd: Der Karsamstagsmord von 1945 in Bad Rippoldsau, in: Die Ortenau. Jahrgang 2012, S. 173-198.
Pflock, Andreas: Anton Reinhardt in: Awosusi, Anita/Pflock, Andreas: Sinti und Roma im KZKonzentrationslager Konzentrationslager (kurz: KZ oder KL) waren das wichtigste Instrument der NS-Terrorherrschaft. Erste Lager entstanden schon im März 1933, kurz nach der Machtübernahme der NSDAP, anfangs noch in u.a. leeren Fabrikgebäuden, ehemaligen Gefängnissen und Kellergewölben. Bis Kriegsbeginn wurden sieben Konzentrationslager errichtet, bis Ende des Krieges waren es 22 Hauptlager mit weit über 1.000 Außenlagern und Außenkommandos. Alle, die von den Nationalsozialisten zu weltanschaulichen, religiösen und „rassischen“ Gegnerinnen und Gegnern erklärt worden waren, sollten dort inhaftiert werden. Darunter befanden sich vor allem Juden, Sinti, Roma, Homosexuelle, Zeugen Jehovas, Kommunisten, Sozialisten und andere politische Gegner. Mit Kriegsbeginn verschärften sich die Haftbedingungen weiter und die Ermordung der Gefangenen wurde zur Selbstverständlichkeit. Die Arbeitskraft der Häftlinge sollte bis zur völligen Erschöpfung oder bis zum Tod für die Kriegswirtschaft ausgenutzt werden. Die SS bezeichnete dies als "Vernichtung durch Arbeit". Natzweiler-Struthof. Anregungen für einen Gedenkstättenbesuch, Heidelberg 2006, S. 69-71.
Reuter, Frank: Anton Reinhardt (1927–1945) und Oskar Rose (1906–1968) – Flucht und verweigerte Hilfe für Sinti und Roma, in: Borgstedt, Angela/Thelen, Sibylle/Weber, Reinhold (Hrsg.): Widerstandsbiographien im Südwesten. Schriften zur politischen Landeskunde Baden-Württembergs. Stuttgart 2017.
Sicherungslager Rotenfels. Ein Konzentrationslager in Deutschland, hrsg. vom Kreisarchiv Rastatt, Rastatt 2015.

Fruchtmann, Karl: Ein einzelner Mord, Deutschland 1998/1999, dokumentarischer Film, 85 Min.

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