Osnabrück Papenhütte, Zwangslager

Ausgrenzung, Internierung und Deportation von Sinti und Roma in Osnabrück
  • Areal der Papenhütte in den späten 1920er Jahren (Foto: Rudolf Lichtenberg/MIK - Museum Industriekultur Osnabrück)

Kurzinformation

Ausgrenzung, Internierung und Deportation von Sinti und Roma in Osnabrück

Entstehung und Entwicklung der „Papenhütte“

Die Bezeichnung „Papenhütte“ betitelte ursprünglich einen etwa 2,5 Kilometer nordwestlich des Stadtgebiets gelegenen kleinen Bauernhof. Im November 1911 berichtete die örtliche Presse über die Entscheidung der Stadt Osnabrück, auf dem ihm gegenüberliegenden Areal an der damaligen Oldenburger Straße (seit 1958 Kiefernweg) – zwischen einem Bahndamm und einer Kläranlage – einen Obdachlosenwohnkomplex zu errichten. Vorausgegangen waren öffentliche Proteste gegen einen zentral im Stadtteil Eversburg geplanten Standort. Aus dieser Entscheidung heraus entwickelte sich bis zu seiner Auflösung im Jahr 1985 ein Ort kontinuierlicher gesellschaftlicher und sozialer Ausgrenzung mit wechselhafter Geschichte.

Schon unmittelbar nach der Einrichtung des Obdachlosenheims siedelten sich in dessen Umfeld Menschen an, die angesichts der enormen Wohnungsnot in der Stadt keinen Wohnraum mehr finden konnten. Inflation und Wirtschaftskrise forcierten in dramatischer Weise, dass Geringverdienende zunehmend ihre Mieten nicht mehr zahlen konnten. Für die Unterbringung von 60 obdachlosen Familien wurden zwischen 1923 und 1928 zusätzliche Baracken errichte. Im Volksmund hieß das neue Barackenlager fortan „Papenhütte“. Die meisten der Bewohnerinnen und Bewohner richteten sich dort längerfristig ein, denn die Mieten waren niedrig und die einfachen Wohnbedingungen vergleichsweise besser als in den bezahlbaren und damit meist desolaten Altbauwohnungen.

Mit diesen Entwicklungen einhergehend wuchs die Bezeichnung „Papenhütte“ innerhalb der Osnabrücker Stadtgesellschaft schnell zu einem von Vorurteilen und Stereotypen geprägten Sinnbild für „Armut“ und „Kriminalität“ heran. Dementsprechend unreflektiert wurden die dort lebenden Menschen als vermeintlich „Asoziale“ abgestempelt. Für etliche von ihnen, darunter auch Sinti, folgten in der Zeit des Nationalsozialismus weitere Ausgrenzung und Verfolgung bis hin zur Ermordung.

In der Weimarer Republik lebten die meisten der Osnabrücker Sinti und Roma weitestgehend ortsfest in Mietwohnungen oder Häusern. Eine Verschärfung der Ausgrenzungen und Kontrollen spürten zunächst vor allem jene Angehörigen der Minderheit, die sich temporär im Rahmen der Ausübung eines Wandergewerbes in Osnabrück aufhielten. So wurden beispielsweise im November 1927 im Rahmen einer im gesamten Land Preußen durchgeführten Razzia insgesamt 39 Sinti und Roma vorübergehend verhaftet, darunter auch einige Bewohnerinnen und Bewohner der „Papenhütte“. Ihnen wurden Fingerabdrücke abgenommen, sie wurden fotografiert und erhielten Sonderausweise. 1932/1933 umfasste der Komplex der „Papenhütte“ 13 Häuser und Baracken, in denen 64 Personen lebten, vor allem Arbeiter und Handwerker, aber auch Invaliden, Witwen und Händler.

Verfolgung der Osnabrücker Sinti und Roma in der NS-Zeit

In den 1930er Jahren waren rund 160 Sinti und 50 Roma in Osnabrück beheimatet. Die ersten Jahre nach der Machterlangung der Nationalsozialisten waren für sie vor allem von einer spürbar zunehmenden sozialen Ausgrenzung geprägt. Die Verfolgungspraxis verschärfte sich jedoch einhergehend mit der reichsweiten Radikalisierung der gegen Sinti und Roma gerichteten Maßnahmen. Sie wurde lokal sowohl von der Polizeiführung, dem Stadtrat wie auch aus der Mitte der Gesellschaft heraus forciert. 1939 erfolgte auf Basis des „Runderlasses zur Bekämpfung der Zigeunerplage“ die zwangsweise erkennungsdienstliche Erfassung der Osnabrücker Sinti und Roma. Wie bereits 1927 erhielten sie Sonderausweise, die zu jeder Zeit mitgeführt werden mussten. Auch wenn konkrete Nachweise fehlen, lassen Daten in den Unterlagen der „Rassenhygienischen und bevölkerungsbiologische Forschungsstelle“ (RHFRassenhygienische und bevölkerungsbiologische Forschungsstelle Ende 1936 wurde in Berlin die „Rassenhygienische und bevölkerungsbiologische Forschungsstelle“ (kurz: RHF) unter Leitung von Dr. Robert Ritter eingerichtet. Die „Forschungs­stelle“ sollte in enger Kooperation mit dem SS- und Polizeiapparat alle im Deutschen Reich lebenden Sinti und Roma erfassen und „rassenbiologisch“ klassifizieren. Ritter und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwangen die Menschen, Auskunft über ihre Verwandtschaftsverhältnisse zu geben, und nahmen aufwendige Vermessungen an ihnen vor. Neben detaillierten Stammbaumtafeln wurden Tausende anthropologische Fotografien angefertigt. Zahllose Blut- und Haarproben wurden genommen. Die bis Kriegsende von Ritters Institut erstellten 24.000 Gutachten, die Menschen per „Rassendiagnose“ zu „Zigeunern“ oder „Zigeu­nermischlingen“ erklärten, bildeten die Grundlage für die Deportationen in die Konzentrations- und Vernichtungslager.) annehmen, dass auch Osnabrücker Sinti und Roma von der RHF erfasst worden sind.

Der „FestsetzungserlassFestschreibungserlass Der Festschreibungserlass war eine Anordnung von Heinrich Himmler (dem Reichsführer-SS und Chef der deutschen Polizei) vom 17. Oktober 1939. Darin wurde den Sinti und Roma verboten, ihren Wohn- und Aufenthaltsort ohne vorherige Genehmigung zu verlassen. Selbst für Besuche bei auswärtigen Verwandten mussten vorher Passierscheine beantragt werden, um sich nicht strafbar zu machen. Bei Zuwiderhandlungen drohten Verhaftung und Einweisung in ein Konzentrationslager.“ vom 17. Oktober 1939 verbot schließlich den Sinti und Roma, ihren jeweiligen Aufenthaltsort unter Androhung von KZKonzentrationslager Konzentrationslager (kurz: KZ oder KL) waren das wichtigste Instrument der NS-Terrorherrschaft. Erste Lager entstanden schon im März 1933, kurz nach der Machtübernahme der NSDAP, anfangs noch in u.a. leeren Fabrikgebäuden, ehemaligen Gefängnissen und Kellergewölben. Bis Kriegsbeginn wurden sieben Konzentrationslager errichtet, bis Ende des Krieges waren es 22 Hauptlager mit weit über 1.000 Außenlagern und Außenkommandos. Alle, die von den Nationalsozialisten zu weltanschaulichen, religiösen und „rassischen“ Gegnerinnen und Gegnern erklärt worden waren, sollten dort inhaftiert werden. Darunter befanden sich vor allem Juden, Sinti, Roma, Homosexuelle, Zeugen Jehovas, Kommunisten, Sozialisten und andere politische Gegner. Mit Kriegsbeginn verschärften sich die Haftbedingungen weiter und die Ermordung der Gefangenen wurde zur Selbstverständlichkeit. Die Arbeitskraft der Häftlinge sollte bis zur völligen Erschöpfung oder bis zum Tod für die Kriegswirtschaft ausgenutzt werden. Die SS bezeichnete dies als "Vernichtung durch Arbeit".-Haft zu verlassen. Dies bedeutete auch für die Betroffenen in Osnabrück eine erhebliche Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit. Bereits ab 1938 wurde den freiberuflich Tätigen die Ausstellung von Wandergewerbescheinen verwehrt, was dem Entzug der finanziellen Existenzgrundlage gleichkam. Zugleich drängte diese Maßnahme die Menschen in die völlige Abhängigkeit von der staatlichen Wohlfahrt. Ein Großteil der Sinti und Roma wurde schließlich gezwungen, Arbeiten mit schlechter Bezahlung und unter erbärmlichen Bedingungen aufzunehmen. Sie wurden in nachweislich mindestens 27 örtlichen Unternehmen eingesetzt: die meisten in der Kriegsindustrie, andere aber auch in der Metall- und Holzverarbeitung.

Von den ersten Deportationen in das „GeneralgouvernementGeneralgouvernement Generalgouvernement war die Bezeichnung für das ab Oktober 1939 militärisch besetzte Gebiet Polens, das nicht dem Deutschen Reich einverleibt wurde. Es unterstand dem Generalgouverneur Hans Frank und bestand ab 1941 aus fünf Distrikten (Krakau, Lublin, Radom, Warschau uns Galizien) mit über 17 Millionen Einwohnern.“ im besetzten Polen im Mai 1940 blieben die Osnabrücker Sinti und Roma verschont. Dennoch drohte ihnen jederzeit die DeportationDeportation Bezeichnung für die zwangsweise Um- oder Aussiedlung von Menschen aus ihren Wohngebieten, zum Teil unter Androhung und Anwendung von Gewalt. Während der NS-Zeit wurden ganze Bevölkerungsgruppen wie Juden oder Sinti und Roma zunächst aus dem Deutschen Reich, dann auch aus dem übrigen Europa, in Sammellager, Gettos und Konzentrations- oder Vernichtungslager in die besetzten Ostgebiete deportiert und dort ermordet. Oft wurde dies auch zur Tarnung als "Evakuierung" bezeichnet. in ein KonzentrationslagerKonzentrationslager Konzentrationslager (kurz: KZ oder KL) waren das wichtigste Instrument der NS-Terrorherrschaft. Erste Lager entstanden schon im März 1933, kurz nach der Machtübernahme der NSDAP, anfangs noch in u.a. leeren Fabrikgebäuden, ehemaligen Gefängnissen und Kellergewölben. Bis Kriegsbeginn wurden sieben Konzentrationslager errichtet, bis Ende des Krieges waren es 22 Hauptlager mit weit über 1.000 Außenlagern und Außenkommandos. Alle, die von den Nationalsozialisten zu weltanschaulichen, religiösen und „rassischen“ Gegnerinnen und Gegnern erklärt worden waren, sollten dort inhaftiert werden. Darunter befanden sich vor allem Juden, Sinti, Roma, Homosexuelle, Zeugen Jehovas, Kommunisten, Sozialisten und andere politische Gegner. Mit Kriegsbeginn verschärften sich die Haftbedingungen weiter und die Ermordung der Gefangenen wurde zur Selbstverständlichkeit. Die Arbeitskraft der Häftlinge sollte bis zur völligen Erschöpfung oder bis zum Tod für die Kriegswirtschaft ausgenutzt werden. Die SS bezeichnete dies als "Vernichtung durch Arbeit".. Bereits vor 1943 wurden einzelne Angehörige der Minderheit in Konzentrationslager wie Sachsenhausen und Ravensbrück verschleppt. So u.a. Konstantin Imker, der nach Sachenhausen gebracht und nach Angaben der SSSchutzstaffel Die Schutzstaffel (kurz: SS) war 1925 als persönliche Leibwache Hitlers gegründet worden. Den höchsten Dienstgrad innerhalb der SS stellte seit 1934 der „Reichsführer SS“ dar. Bis 1945 nahm Heinrich Himmler diese Position ein. Unter seiner Leitung wurde die SS zu einer Eliteeinheit aufgebaut, die zum zentralen Instrument des staatlichen Terrors wurde. Die SS hatte im Rahmen der „Endlösung“ maßgeblichen Anteil am Völkermord an den europäischen Juden sowie den Sinti und Roma. dort am 25. November 1941 verstarb – vermutlich jedoch im Rahmen der Tötungsaktion „14f13Aktion 14f13 Im Sprachgebrauch der Nationalsozialisten wurde diese systematische Ermordung von KZ-Häftlingen auch als „Sonderbehandlung 14f13“ betitelt. Sie wurde im Frühjahr 1941 von der „Kanzlei des Führers“ und der SS-Führung beschlossen und in den drei für die Ermordung von Kranken und Behinderten eingerichteten Tötungsanstalten Bernburg, Pirna-Sonnenstein und Hartheim durchgeführt. Zur Tarnung benannte die SS die Mordaktion nach einem Aktenzeichnen der Inspektion der Konzentrationslager. Es wurden zwischen 1941 und 1943 in Bernburg und Pirna bzw. bis 1944 in Hartheim nach Schätzungen rund 15.000 bis 20.000 vor allem arbeitsunfähige und kranke, jedoch auch jüdische und politisch unerwünschte KZ-Häftlinge in den Gaskammern ermordet. Um die Transporte in die Tötungsanstalten zu tarnen, wurden diese als „Invalidentransporte“ bezeichnet und in den Akten und Urkunden die Konzentrationslager als Sterbeorte vermerkt. Die persönlichen Gegenstände der Ermordeten wurden aus den Anstalten zurück in die Konzentrationslager geschickt, wodurch dort Häftlinge ahnen konnten, dass die Abtransportierten getötet worden waren. Hingegen konnten die Angehörigen der Opfer keine Rückschlüsse auf die wahren Todesumstände schließen. Erst als im Frühjahr 1943 der Bedarf der SS an Zwangsarbeitskräften stark anstieg, erfolgte die fast vollständige Einstellung der Mordaktion. Nur in Hartheim endeten die Häftlingstötungen erst im Dezember 1944.“ ermordet wurde.

Zwangsumsiedlung und Deportation

Die Etablierung eines kommunalen Zwangslagers mit Zugangskontrollen, Umzäunung oder dauerhafter Bewachung, wie etwa in Berlin oder Frankfurt ab Mitte der 1930er Jahre, blieb in Osnabrück aus. Doch nach Einschränkung und Kontrolle der Niederlassungsfreiheiten für Sinti und Roma führte die Stadt spätestens 1938 Zwangsumsiedlungen aus Wohnungen im Stadtgebiet in die „Papenhütte“ durch. Anfang der 1940er Jahre lebten daher nur noch wenige Familien im Stadtkern und im näheren Innenstadtbereich. Dies vereinfachte der Polizei die Überwachung und die Zugriffsmöglichkeiten auf die Männer, Frauen und Kinder und lässt der Unterbringung der Sinti und Roma in der „Papenhütte“, wie Duncan Cooper und Michael Schubert in ihren Forschungen 2014 feststellten, einen „deutlichen Zwangscharakter attestieren“. Die Beaufsichtigung und Kontrolle der „Papenhütte“ und aller Bewohnerinnen und Bewohner oblag einem über sechzigjährigen invaliden Block- und Luftschutzwart, der 1933 Mitglied der NSDAP geworden war.

Am 1. März 1943 erlangte die „Papenhütte“ als Ausgangspunkt der Deportationen nach Auschwitz im kollektiven Gedächtnis der Osnabrücker Sinti und Roma traurige Berühmtheit. Auf Grundlage des Auschwitz-ErlassesAuschwitz-Erlass Am 16. Dezember 1942 unterzeichnete Heinrich Himmler, der Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei, den sogenannten „Auschwitz-Erlass“, der die familienweise Deportation von Sinti und Roma aus dem Deutschen Reich in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau anordnete. Wenig später ergingen entsprechende Befehle für Österreich, den Bezirk Białystok, Elsass und Lothringen, Luxemburg, Belgien sowie die Niederlande. Ab Februar 1943 wurden annähernd 23.000 Sinti und Roma nach Auschwitz-Birkenau deportiert, der größte Teil (etwa 10.000 Männer, Frauen und Kinder) stammte aus dem Reichsgebiet. vom 16. Dezember 1942 begannen die reichsweiten Deportationen in das Vernichtungslager. In den frühen Morgenstunden erfolgten die Verhaftungen unter Beteiligung von Schutz- und Kriminalpolizei in der „Papenhütte“ wie auch im Stadtgebiet. Die Männer, Frauen und Kinder durften nur das Notwendigste mitnehmen und wurden im Polizeigefängnis gesammelt. Dort wurden sie registriert und ihrer Wertsachen beraubt.

Durch einen Zufall entging Maria Imker zusammen mit drei ihrer Kinder der Verhaftung, da sie im Marienkrankenhaus den siebenjährigen Sohn besuchten. Während dieser später aus dem Krankenhaus fliehen und untertauchen konnte, wurde seine Mutter mit den drei Geschwistern wenig später (vermutlich am folgenden Tag) verhaftet.

Eine Bewohnerin der „Papenhütte“ erinnerte sich: „Morgens fuhr ein LKW mit Plane auf die Papenhütte. Zwei Polizisten und zwei von der Gestapo stiegen aus und haben uns in die Wohnungen gejagt. Meine Mutter sagte sofort: ‚Jetzt holen sie die Maria!‘ […] Es war furchtbar, wir weinten alle. […] Sie klammerte sich immer fest, und J. versuchte, sie wegzuziehen. Plötzlich hörte er auf und sagte: ‚Ich kann das nicht‘, ging hinaus und holte die zwei von der Gestapo. Die zerrten die Maria hinaus und schnappten sich die Kinder. Vom Fenster aus haben wir beobachtet, wie sie sie auf die Ladefläche geschliffen haben. Die Kinder haben sie regelrecht hinterhergeworfen. Die Maria hat immer wieder nach ihrer Mutter geschrien. Tagelang haben wir noch in den Ohren gehabt, wie sie rief: Liebe Mama, hilf!‘" (Sinti in Osnabrück, S. 25)

Am 2. März wurden die Männer, Frauen und Kinder in einen Sonderzug gepfercht, der in Minden, Hannover und Braunschweig weitere Verhaftete aufnahm und vermutlich am 3. März in Auschwitz-Birkenau eintraf. Am 6. März erfolgte die Registrierung der insgesamt 54 Osnabrücker Sinti und Roma im Alter zwischen 3 Monaten und 59 Jahren, 27 davon aus der „Papenhütte“, im „Hauptbuch“ des „Zigeunerlagers“ in Auschwitz-Birkenau. 38 von ihnen wurden nachweislich vor der sogenannten LiquidierungLiquidierung Liquidierung bedeutet "Beseitigung“ oder „Zerstörung“. Im NS-Sprachgebrauch war damit die Ermordung von Menschen (u.a. von Insassen eines Gettos oder Lagers) gemeint. des „Zigeunerlagers“ am 2. August 1944 dort ermordet. Nur 16 der Deportierten überlebten den VölkermordVölkermord Bezeichnung für die vorsätzliche Ermordung, Ausrottung oder anderweitige Vernichtung von Volksgruppen aufgrund ihrer vermeintlich rassischen, ethnischen oder sozialen Merkmale, ihrer Nationalität oder religiösen Überzeugungen. 1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen einen völkerrechtlichen Vertrag über die Verhütung und die Bestrafung von Völkermorden., oder wie im Melderegister der Stadt verharmlosend vermerkt wurde, den „Wegzug in das Erziehungslager Auschwitz“.

Quellenangaben

Archiv Dokumentations- und Kulturzentrum, Heidelberg: Sammlung Tatorte

Cooper, Duncan/Schubert, Michael: Die „Papenhütte“ (https://www.osnabrueck.de/fileadmin/eigene_Dateien/020_Frieden_Wmarkt_Maiwoche/
023_Stolpersteine/Die_Papenhuette.pdf) am 19.01.2023.
Dies.: Anhaltende Ausgrenzung. Diskriminierung und rassistische Verfolgung von „Zigeunern“ in Osnabrück von den 1920er bis in die 1950er Jahre (Osnabrücker Geschichtsquellen und Forschungen, Bd. 52), Osnabrück 2014.
Dies.: Soziale Ausgrenzung und rassistische Verfolgung der Osnabrücker Sinti im Nationalsozialismus, in: Thorsten Heese (Hrsg.): Topografien des Terrors. Nationalsozialismus in Osnabrück, Bramsche 2015, S. 314-323.
Die Papenhütte – ein Ort gesellschaftlicher Ausgrenzung in Osnabrück 1911-1985. Eine digitale Ausstellung von Studierenden des Historischen Seminars an der Universität Hannover, https://osnabrueck.nghm-uos.de/exhibits/show/papenhuette/einfuehrung am 13.02.2023.
Verein der Osnabrücker Sinti e.V.: Sinti in Osnabrück – Bürger dieser Stadt. Begleitbroschüre zur Ausstellung am 21. Mai 1997 im Stadthaus, Osnabrück 1997.

Wir danken dem MIK - Museum Industriekultur Osnabrück, Barbara Kahlert, für die freundliche Unterstützung und die  Nutzungserlaubnis der Fotoaufnahme aus dem Sammlungsbestand des Fotografen Rudolf Lichtenberg.

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