Frankfurt-Dieselstraße, Zwangslager

Ausgrenzung, Internierung und Deportation von Sinti und Roma in Frankfurt
  • Lageplan des Frankfurter Bauamts vom Lager Dieselstraße, 1936 (ISG FFM A.02.01 Nr. 5901)

Kurzinformation

Ausgrenzung, Internierung und Deportation von Sinti und Roma in Frankfurt

Städtische Politik gegen Sinti und Roma

Bereits im März 1936 gab es Bestrebungen von Seiten der Stadt Frankfurt, alle dort lebenden Sinti und Roma in einem Lager zu internieren und sie durch massive Ausgrenzung und Diskriminierung zum Wegzug aus der Stadt zu drängen. Zwar wird in der historischen Forschung häufig eine „Vorreiterrolle“ Frankfurts bei der Internierung von Sinti und Roma betont, da die Errichtung des Zwangslagers nicht von staatlicher oder parteilicher Stelle (und damit zentral) angeordnet worden war, sondern auf eine kommunale Initiative zurückging. Doch es gab z.B. in Köln oder Berlin bereits deutlich frühere Maßnahmen zur Verfolgung und Internierung von Sinti und Roma. Das ZwangslagerZwangslager Nationalsozialistische Zwangslager für Sinti und Roma (häufig auch als „Zigeunerlager“ bezeichnet) entstanden ab Mitte der 1930er Jahre in zahlreichen deutschen Großstädten, wie u.a. in Köln, Düsseldorf, Fulda, Hamburg, Hannover, Köln und Magdeburg. Ihre Planung, Errichtung und ihr Betrieb gingen auf Initiativen kommunaler Behörden zurück. Die Lager waren meist polizeilich bewacht und dienten der Konzentration und Erfassung von Sinti und Roma, ihrer Rekrutierung als Zwangsarbeitskräfte sowie der Trennung der Insassen von der sogenannten "Volksgemeinschaft". Mit der zunehmenden Radikalisierung der Verfolgungsmaßnahmen dienten die Zwangslager letztendlich als Sammellager für die Deportationen in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. Köln-Bickendorf wurde beispielsweise bereits knapp ein Jahr zuvor im Mai 1935 errichtet. Dennoch war zum Zeitpunkt der Errichtung des Zwangslagers in der Dieselstraße die Verfolgung und Internierung von Sinti und Roma noch nicht „offiziell“ reichsweit angeordnet worden. Dies geschah erst am 8. Dezember 1938 mit dem vom Reichsführer-SSSchutzstaffel Die Schutzstaffel (kurz: SS) war 1925 als persönliche Leibwache Hitlers gegründet worden. Den höchsten Dienstgrad innerhalb der SS stellte seit 1934 der „Reichsführer SS“ dar. Bis 1945 nahm Heinrich Himmler diese Position ein. Unter seiner Leitung wurde die SS zu einer Eliteeinheit aufgebaut, die zum zentralen Instrument des staatlichen Terrors wurde. Die SS hatte im Rahmen der „Endlösung“ maßgeblichen Anteil am Völkermord an den europäischen Juden sowie den Sinti und Roma. Heinrich Himmler angeordneten Runderlass „zur Bekämpfung der Zigeunerplage“.

Die Ausgrenzungs- und Verfolgungspraxis der Frankfurter Stadtverwaltung gegen Sinti und Roma wurde zudem durch die Bevölkerung forciert, die vor dem Hintergrund der von RassismusRassismus Rassismus ist eine Form von Diskriminierung, bei der Menschen nicht als Individuen, sondern als Teil einer einheitlichen Gruppe mit bestimmten (meist negativen) Merkmalen und Charaktereigenschaften angesehen werden. Durch Rassismus wurden und werden Menschen aufgrund der realen oder vorgestellten Zugehörigkeit (beispielsweise zu einer Volksgruppe, Nationalität etc.) oder aufgrund äußerer Merkmale, einer bestimmten Religion oder Kultur vorverurteilt, ausgegrenzt, benachteiligt, unterdrückt, gewaltsam vertrieben, verfolgt und ermordet. geprägten IdeologieIdeologie Ideologie stammt vom griechischen Wort „ideologia“ und bedeutet auf Deutsch „Ideenlehre“. Mit Ideologie bezeichnet man bestimmte politische Ideen (z.B. Sozialismus, Marxismus, Kommunismus, Konservatismus oder Liberalismus). Ideologien sind nicht richtig oder falsch, sondern spiegeln bestimmte Wertvorstellungen wider. Wer eine Ideologie vertritt, zeigt, dass sie oder er mit den Vorstellungen, mit den Werten dieser Idee einverstanden ist und diese auch in der Politik umsetzen möchte. Gefährlich werden Ideologien dann, wenn nur mehr eine einzige erlaubt ist und alle Menschen, die andere Ideologien vertreten oder sich für diese einsetzen, daran gehindert oder verfolgt werden. Dies war zum Beispiel in Diktaturen wie dem Nationalsozialismus der Fall. des Nationalsozialismus zunehmend ihren antiziganistischen Haltungen freien Lauf ließ. Bereits 1930 gingen immer wieder Beschwerdeschreiben bei städtischen Ämtern und dem damaligen Oberbürgermeister Friedrich Krebs ein, in denen Anstoß an der Anwesenheit von Sinti und Roma im Stadtgebiet genommen wurde und Konsequenzen gefordert wurden. Krebs wandte sich daraufhin an den damaligen Polizeipräsidenten Adolf Heinz Beckerle. Da bis 1935 die rechtliche Grundlage für eine Vertreibung oder Festnahme von Sinti und Roma fehlte, schlug Beckerle eine Gesetzesinitiative vor - mit dem Ziel der Verfolgung und Unterdrückung der Minderheit. Schließlich fand am 20. März 1936 die „Frankfurter Zigeunerkonferenz“ im Beisein von Oberbürgermeister Krebs sowie Vertretern der Sozial- und Polizeibehörde statt, bei der die Ausgrenzung und zwangsweise Internierung der Frankfurter Sinti und Roma in Lagern beschlossen wurde.

Geschichte des Lagers

Rund 17 Monate später wurden am 18. August 1937 die ersten Familien gezwungen, in das neueingerichtete Zwangslager in der Dieselstraße im Frankfurter Osthafengebiet zu ziehen. Die öffentliche Bekanntmachung über die Einrichtung des Lagers zog neuerliche Proteste aus der Bevölkerung nach sich. Die Stadtverwaltung betonte daraufhin, dass das Lager ständig durch die Polizei bewacht werde. Zudem sei der Standort im abgelegenen Hafengebiet so gewählt worden, damit keine Wohnsiedlungen, Gartenanlagen o. Ä. in der Nähe seien. Das Lager befand sich auf einem städtischen Grundstück mit einer Fläche von rund 14.000 Quadratmetern. Ende 1940 wurde ein Teil des Geländes für Zwecke der Rüstungsproduktion an die Firma „Matra“ verkauft. Das Zwangslager umfasste danach noch 6.000 Quadratmeter, obwohl die Zahl der Internierten weiter anstieg. Im Jahr 1942 beanspruchte die Firma „Matra“ schließlich das gesamte Gelände – zum Teil zur Unterbringung der im Werk eingesetzten Zwangsarbeitskräfte aus Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Frankreich, Italien und der SowjetunionUnion der Sozialistischen Sowjetrepubliken Zwischen 1922 und 1991 war die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (kurz: UdSSR) ein zentralistisch regierter Einparteienstaat, der sich über Osteuropa bis nach Zentral- und über gesamt Nordasien erstreckte. Das Kerngebiet bestand aus der Russischen Sowjetrepublik. Seit der Auflösung der UdSSR 1991 werden die völkerrechtlichen Rechte und Pflichten von der Russischen Föderation wahrgenommen.. Daraufhin wurde das Zwangslager im Oktober in die Kruppstraße verlegt.

Bis 1939/40 war das städtische Fürsorgeamt für die Einweisungen in das Lager zuständig. Ab 1938 ließ die Frankfurter Kriminalpolizeistelle aufgrund ihrer Zuständigkeit für die damalige preußische Provinz Hessen-Nassau und das Land Hessen auch Sinti und Roma aus dem Rhein-Main-Gebiet in das Lager bringen. Anfangs mussten dafür noch Genehmigungen vom Fürsorgeamt eingeholt werden. Ab 1939/40 besaß die Kriminalpolizeidienststelle schließlich die alleinige Entscheidungsgewalt über Neueinweisungen und die bereits internierten Sinti und Roma. Hingegen blieb die städtische „Wohnungsfürsorge“ bei Angelegenheiten zur wirtschaftlichen Ausstattung und zum Unterhalt des Lagers weiterhin zuständig.

Leben im Lager

Das Zwangslager Dieselstraße war von einem 1,5 Meter hohen Maschendrahtzaun umgeben, der mit einer Doppelreihe Stacheldraht verstärkt wurde. Ein drei Meter breites Tor bot die einzige Möglichkeit zum Verlassen oder Betreten des Lagerareals. Zwei Polizeibeamte sowie der Lageraufseher Johannes Himmelheber waren für die ständige Bewachung verantwortlich. Sie setzten durch die Ausübung physischer und psychischer Gewalt die strikte Einhaltung der Lagerordnung durch.

Bis etwa ein Jahr nach Eröffnung des Lagers war es den Internierten noch erlaubt, ihren eigenen Gewerben oder Berufen nachzugehen und dafür das Lager zu verlassen. Auch die Kinder durften noch bis März 1941 eine nahegelegene Schule besuchen. Beim Verlassen des Lagers mussten sich alle Personen offiziell abmelden sowie zu festen Zeiten zurückkehren und sich wieder anmelden. Nachts durfte das Lager nicht verlassen werden. Die Ausübung der selbstständigen Berufstätigkeiten wurde für Sinti und Roma jedoch zunehmend durch die NS-Gesetzgebung erschwert und letztendlich verboten. Ab 1941 mussten die erwachsenen Insassen außerhalb des Lagers ZwangsarbeitZwangsarbeit Bezeichnung für die Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft ohne oder mit nur sehr geringer Bezahlung. Das nationalsozialistische Deutschland schuf mit insgesamt über 12 Millionen Zwangsarbeiter*innen eines der größten Zwangsarbeitssysteme der Geschichte. Neben Kriegsgefangenen und KZ-Häftlingen wurden Millionen von Zivilisten aus besetzten Staaten Europas größtenteils verschleppt und von der deutschen Industrie als Zwangsarbeiter*innen missbraucht. leisten. Sie wurden Arbeitsstellen zugeteilt – meist Fabriken, die Rüstungsgüter herstellten und wo sie körperlich schwere Arbeiten verrichten mussten. Von der ohnehin geringen Entlohnung wurden steuerliche Abgaben und die sogenannte „Rassen“-Sondersteuer abgezogen, sodass kaum etwas des Lohns für die Arbeitenden übrigblieb. Zudem waren die beschäftigten Sinti und Roma an den Arbeitsplätzen der Willkür ihrer Vorgesetzten ausgeliefert. Dies drückte sich in der ständigen Gefahr aus, grundlos gekündigt zu werden oder den Lohn gekürzt zu bekommen. Vorgesetzte konnten zudem unbegründete Beschwerden beim zuständigen Kriminalsekretär einreichen, der daraufhin nicht selten die DeportationDeportation Bezeichnung für die zwangsweise Um- oder Aussiedlung von Menschen aus ihren Wohngebieten, zum Teil unter Androhung und Anwendung von Gewalt. Während der NS-Zeit wurden ganze Bevölkerungsgruppen wie Juden oder Sinti und Roma zunächst aus dem Deutschen Reich, dann auch aus dem übrigen Europa, in Sammellager, Gettos und Konzentrations- oder Vernichtungslager in die besetzten Ostgebiete deportiert und dort ermordet. Oft wurde dies auch zur Tarnung als "Evakuierung" bezeichnet. der Betroffenen in ein KonzentrationslagerKonzentrationslager Konzentrationslager (kurz: KZ oder KL) waren das wichtigste Instrument der NS-Terrorherrschaft. Erste Lager entstanden schon im März 1933, kurz nach der Machtübernahme der NSDAP, anfangs noch in u.a. leeren Fabrikgebäuden, ehemaligen Gefängnissen und Kellergewölben. Bis Kriegsbeginn wurden sieben Konzentrationslager errichtet, bis Ende des Krieges waren es 22 Hauptlager mit weit über 1.000 Außenlagern und Außenkommandos. Alle, die von den Nationalsozialisten zu weltanschaulichen, religiösen und „rassischen“ Gegnerinnen und Gegnern erklärt worden waren, sollten dort inhaftiert werden. Darunter befanden sich vor allem Juden, Sinti, Roma, Homosexuelle, Zeugen Jehovas, Kommunisten, Sozialisten und andere politische Gegner. Mit Kriegsbeginn verschärften sich die Haftbedingungen weiter und die Ermordung der Gefangenen wurde zur Selbstverständlichkeit. Die Arbeitskraft der Häftlinge sollte bis zur völligen Erschöpfung oder bis zum Tod für die Kriegswirtschaft ausgenutzt werden. Die SS bezeichnete dies als "Vernichtung durch Arbeit". veranlasste.

Die Zahl der Internierten stieg seit der Eröffnung des Lagers nahezu beständig an. Während anfangs 55 Männer, Frauen und Kinder im Lager untergebracht waren, waren es im Januar 1938 bereits 120 Personen und im Mai 1941 160 Menschen. Sie waren zum großen Teil improvisiert in Möbel- und Bauwagen untergebracht, die von der Stadt aufgestellt worden waren. Einigen der Insassen, die zuvor in Wohnwagen gelebt hatten, war es erlaubte worden, diese auf dem Gelände aufzustellen. Der größte Teil der ins Lager Verschleppten wurde jedoch aus ihren Wohnungen vertrieben und dabei ihrer Eigentümer beraubt. Für die erzwungene Unterbringung in den von der Stadt Frankfurt aufgestellten und meist heruntergekommenen Wagen musste eine „Miete“ entrichtet werden. 1941/42 hatten die Familien wöchentlich zwischen 2 und 5 bzw. monatlich 10 bis 20 Reichsmark „für die Benutzung des Lagers, der Einrichtung und der Wohnwagen“ an das Fürsorgeamt der Stadt abzuführen. Der Betrag berechnete sich aus dem zur Verfügung stehenden Platz in den Wagen. Die Unterkünfte waren heruntergekommen und meist überfüllt. Als im November 1940 vom Frankfurter Oberbürgermeister erstmals Reparaturarbeiten genehmigt wurden, weil das Fürsorgeamt diese in Anbetracht des Winters für dringend notwendig erachtete, geschah dies nicht etwa im Hinblick auf das Wohlergehen der dort Internierten. Die Begründung lautete hingegen, dass die Wagen so später noch einmal verkauft werden könnten.

Zwangsarbeit, „Rassenforschung“ und Deportation

Wie bereits angedeutet, war die menschenunwürdige Unterbringung und Internierung neben der zu leistenden Zwangsarbeit geprägt durch ständige Überwachung, Kontrolle und Schikane durch das Wachpersonal der Polizei. Insbesondere die Verbrechen des Lagerleiters Johannes Himmelheber sind detailliert dokumentiert. Er tyrannisierte die im Lager internierten Menschen durch willkürliche Anwendung von Gewalt. Seine uneingeschränkte Machtposition nutzte er, um die strikte Lagerordnung umzusetzen – mit Peitschenhieben, drakonischen Lagerstrafen und der ständigen Androhung von Deportationen in Konzentrationslager. Zudem waren die Menschen im Lager gezwungen, morgens und abends zum Lagerappell anzutreten. Diese Zwangsmaßnahme diente dem Lagerleiter Himmelheber vor allem zur Festigung und Inszenierung der eigenen Machtposition. So nötigte er die Internierten beispielsweise dazu, mit dem „Hitler-Gruß“ zu salutieren. Wenn ihm die Ausführung der militärisch anmutenden Appelle nicht gefiel, gingen Drangsalierungen und willkürliche Strafmaßnahmen von Himmelheber aus. Außerdem zwang er die Insassen zur Verrichtung sinnloser Arbeiten. Selbst Kinder und Hochschwangere wurden von der willkürlichen und körperlich anstrengenden Zwangsarbeit nicht ausgenommen.

Hier werden die Handlungsspielräume des Polizeibeamten Himmelheber deutlich, der eigentlich das letzte Glied im hierarchisch strukturierten Polizeiapparat war. Da die Terrorisierung von Lagerinsassen jedoch wesentliches Element des NS-Verfolgungssystems war, übte er eigenverantwortlich und systemgetreu Gewalt und Terror aus. Himmelheber war bis zum Kriegsende Leiter in den Lagern Diesel- und Kruppstraße und prägte damit maßgeblich den alltäglichen Terror der ihm unterstellten Sinti und Roma. Die in der Dieselstraße internierten Männer, Frauen und Kinder waren seit 1938 auch der sogenannten „rassebiologischen Erfassung“ ausgesetzt, die von der „Rassenhygienischen Forschungsstelle“ unter der Leitung von Robert Ritter durchgeführt wurde. Dazu wurden reichsweit auf Grundlage pseudowissenschaftlicher Untersuchungen rund 24.000 sogenannter Gutachten erstellt, anhand derer Sinti und Roma im Sinne der nationalsozialistischen „Rassenideologie“ als „minderwertig“ eingestuft wurden. Damit lieferten Ritter und sein Team die Legitimierung und Voraussetzung für die Ausgrenzung, Deportation und letztlich systematische Ermordung von Sinti und Roma. Im Zuge der sogenannten „Aktion Arbeitsscheu ReichAktion Arbeitsscheu Reich Bei zwei reichsweiten Verhaftungswellen der Kriminalpolizei (21. bis 30. April sowie 13. bis 18. Juni 1938) wurden über 10.000 Männer verhaftet und in Konzentrationslager verschleppt. Dort wurden sie stigmatisierend mit dem schwarzen Häftlingswinkel an ihrer Kleidung als „Asoziale“ gekennzeichnet. Zu den Verhafteten zählten u.a. Juden, Sinti und Roma, Erwerbslose, Mittellose, Bettler, Landstreicher oder auch Personen, die mit Unterhaltszahlungen im Rückstand waren. Die völlig heterogene Gruppe hatte nur eine Gemeinsamkeit: Die Verfolger hatten die betreffenden Menschen diffamierend als „asozial“ und „arbeitsscheu“ definiert. In den Konzentrationslagern bildeten sie eine neue und zeitweise auch die größte Häftlingsgruppe. Bei der Verfolgung angeblich "asozialer" Menschen spielte die öffentliche und private Fürsorge auch nach 1938 eine nicht unerhebliche Rolle, die zunehmend nicht mehr Schutz, sondern vielmehr Bedrohung für Hilfesuchende bedeutete. Wie der Historiker Wolfgang Ayaß treffend formulierte, drängten die Wohlfahrtsämter „die Kripo-Stellen geradezu, lästig erscheinende Menschen ins KZ abzuschieben. An die Stelle der jahrhundertealten Tradition der Vertreibung von Bedürftigen traten Erfassung und Vernichtung. Dies hatte es gegenüber sozialen Außenseitern in dieser Brutalität zuvor noch nie gegeben.“ Die Überlebenden litten nach ihrer Befreiung weiterhin unter ihrer Stigmatisierung und blieben von Entschädigungsregelungen weitgehend ausgeschlossen. Ihre Verfolgung wurde regelmäßig nicht als Unrecht angesehen. Eine Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus erfolgte erst am 13. Februar 2020 durch den Deutschen Bundestag. W. Ayaß: Die mit dem schwarzen Winkel am 6.9.2020 Anerkennung durch den Deutschen Bundestag  am 6.9.2020“ wurde im Juni 1938 ein großer Teil der im Lager Dieselstraße internierten Männer in die Konzentrationslager Buchenwald, Sachsenhausen und Dachau verschleppt.

Fluchten

Trotz der unmenschlichen Bedingungen erschien eine Flucht den meisten der Internierten nicht als Handlungsoption. Zwar waren diejenigen, die das Lager tagsüber verließen, um zu externen Zwangsarbeitsstellen zu gelangen, dort keiner direkten Kontrolle durch Wachpersonal ausgesetzt, doch dem Terror vollständig zu entkommen war kaum möglich. Fluchten führten zudem zur sofortigen Fahndungsausschreibung. Erschwerend kam hinzu, dass die Ausweispapiere konfisziert worden waren und auch beim Verlassen des Lagers nicht ausgehändigt wurden. Die daraus resultierende Illegalität auf einer Flucht, die drohende Deportation ins Konzentrationslager als Strafe bei einer Festnahme und nicht zuletzt auch die Bedenken und Sorgen, Familienangehörige nicht zurücklassen zu wollen, machten Fluchten nahezu aussichtslos. Dennoch sind einige wenige Fluchtversuche aus dem Lager dokumentiert. In den meisten Fällen wurden die Flüchtigen jedoch gefasst, wobei deren weiteres Schicksal nur selten nachvollzogen werden kann.

Nach 1945

Das Zwangslager in der Frankfurter Dieselstraße wurde bis in die 1960er Jahre rechtlich nicht als Haftstätte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes anerkannt. Damit ging die Diskriminierung der dort internierten Überlebenden des Völkermords einher.

Trotz Ermittlungsverfahren gegen den Lageraufseher Johannes Himmelheber konnte er ungestraft bis zu seiner Pensionierung im Jahr 1952 als Polizeibeamter in Frankfurt seinen Dienst versehen. 1948 verhandelte zunächst die Frankfurter SpruchkammerSpruchkammer Die "Spruchkammerverfahren" waren keine Prozesse der regulären Gerichtsbarkeit. Sie wurden nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von den Alliierten im Zuge der "Entnazifizierung" in den drei westlichen Besatzungszonen durchgeführt. Dabei stellte man fest, in wieweit Personen am NS-Regime und dessen Verbrechen beteiligt waren. Die Angeklagten wurden beim Abschluss der Verfahren in eine von fünf Kategorien eingestuft, anhand derer sogenannte Sühnemaßnahmen abgeleitet werden konnten. Die Kategorien waren: 1. Hauptschuldige, 2. Belastete, 3. Minderbelastete, 4. Mitläufer und 5. Entlastete. Die Verurteilung zu Sühnemaßnahmen, wie u.a. der Einweisung in ein Arbeitslager und/oder das Einziehen des Vermögens, schloss eine weitere strafrechtliche Verfolgung jedoch nicht aus. gegen Himmelheber. Im Abschlussplädoyer wurde der ehemalige Lageraufseher „als ein brutaler mitleidsloser Mensch“ charakterisiert. Weiterhin sollte Himmelheber als „Belasteter“ eingestuft werden sowie eine „Sühne“ von vier Jahren „Sonderarbeit“ und eine Zahlung in Höhe von 2000.- Reichsmark leisten. Himmelhebers Anwalt forderte hingegen den Freispruch seines Klienten. Dies begründete er insbesondere mit dem antiziganistischen StereotypStereotyp Bezeichnung für auf Personen bezogene, meist unbewusste, starre Vorstellungsbilder, die weit verbreitet sind sowie Sachverhalte vereinfachen und als „typisch“ darstellen und verallgemeinern (z.B. „Alle Bayern tragen Lederhosen.“)., dass die Zeugenaussagen von Sinti und Roma als grundsätzlich nicht glaubwürdig seien. Letztlich wurde Himmelheber zur Gruppe 2 der „Belasteten“ zugeordnet sowie zu „2 Jahren Sonderarbeit für die Allgemeinheit“ und zur Zahlung einer „Sühne“ in Höhe von 1.000 Reichsmark für den „Wiedergutmachungsfonds“ verurteilt. Himmelheber ging gegen das Urteil in Revision.

Auch das ein Jahr später aufgenommene Revisionsverfahren war geprägt von Verunglimpfungen der Belastungszeugen und einer Täter-Opfer-Umkehr. Letztlich wurde der Angeklagte von der Berufungskammer freigesprochen und sogar seine Arbeit als Lageraufseher gewürdigt. 1951 erhielt Himmelheber eine Verbeamtung auf Lebenszeit. Die nach Kriegsende praktizierte Täter-Opfer-Umkehr wird u.a. in folgender Gegenüberstellung deutlich: Im Antrag auf Himmelhebers Lebenszeitverbeamtung wurde festgehalten, dass an seiner demokratischen Grundhaltung keine Bedenken bestünden. Zehn Jahre zuvor (1941) lautete die Beurteilung Himmelhebers noch, dass er sich „jederzeit rückhaltlos für den nationalsozialistischen Staat einsetze“.

Im Zusammenhang mit dem Entschädigungsverfahren zweier Sintize in Frankfurt wurde Himmelheber zur Frage, ob die Sinti und Roma aus den Frankfurter Zwangslagern „aus rassischen Gründen“ in Konzentrationslager deportiert wurden, als Zeuge vernommen. Um sich nicht selbst zu belasten verweigerte er eine seiner Aussagen. Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt schaltete sich ein. Obwohl keine Anzeige vorlag, leitete die Staatsanwartschaft Ermittlungen „gegen Unbekannt wegen Mordes“ ein. Ermittelt wurde wegen der Beteiligung an den Deportationen von in Frankfurt internierten Sinti und Roma nach Auschwitz am 9. März 1943. Dazu wurden Himmelheber und zwei weitere Polizeibeamte als Beschuldigte vernommen. Insgesamt zog sich das Verfahren sieben Jahre hin – von 1951 bis 1958. Die gerade einmal 50 Seiten umfassende Ermittlungsakte zeugt von der geringen Bedeutung, die dem Verfahren zugemessen wurde sowie von den teils jahrelangen Unterbrechungen zwischen den Vernehmungen der Beschuldigten und Zeug*innen. Am 18. April 1958 teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt mit, dass sich das Ermittlungsverfahren nun namentlich gegen Himmelheber und die zwei Polizeibeamten richte. Gleichzeitig wurde das Verfahren jedoch eingestellt. Dies wurde mit der antiziganistischen Begründung legitimiert, dass Sinti und Roma seit jeher Verfolgung ausgesetzt waren, weshalb deren Internierung für den ehemaligen Lageraufseher kein besonderes Unrecht dargestellt habe. Auch die Deportationen nach Auschwitz-Birkenau habe der Beamte aus diesem Grund nicht unbedingt als rechtswidrig wahrnehmen müssen.

Am Beispiel Himmelhebers lässt sich beispielhaft aufzeigen, wie stark antiziganistische Vorurteile im Nachkriegsdeutschland weiterlebten, die Anerkennung des Völkermords an den Sinti und Roma verhinderten und die „zweite Verfolgung“ der Minderheit forcierten. Eine erste differenzierte historische Aufarbeitung des Schicksals der Sinti und Roma aus Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet lieferte erst die 1990 erschienene Publikation „Du kriegst auch einen schönen Wohnwagen: Zwangslager für Sinti und Roma während des Nationalsozialismus in Frankfurt am Main“ von Eva von Hase-Mihalik und Doris Kreuzkamp. Auf dem ehemaligen Areal des Zwangslagers haben sich unterschiedliche Gewerbebetriebe angesiedelt. Eine 1994 eingeweihte Gedenktafel an der Fassade des Pförtnerhauses der ehemaligen „Matra“-Werke erinnert an die Bedeutung des Ortes bei der Verfolgung der Frankfurter Sinti und Roma.

Quellenangaben

Badenhop, Peter: „Wir waren doch eine ganz normale Familie“. „Zigeunerlager“ in der Nazizeit, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 230 (1992), S. 48.
ErlebnisRaumFrankfurt: Die NS-Internierungslager für Sinti und Roma in Frankfurt (https://www.erlebnisraum-frankfurt.de/reportagen/stadtteile/259-die-ns-internierungslager-fuer-sinti-und-roma-in-frankfurt.html  am 9.9.2020)
Frankfurter Allgemeine Zeitung: Angst vor dem nächsten Tag. Neues Buch: Frankfurter Zwangslager für Sinti und Roma, Nr. 15 (1990), S. 31.
Frankfurter Allgemeine Zeitung: Gedenkfeier für Sinti und Roma. Von Schoeler würdigt die Opfer des Nationalsozialismus, Nr. 192 (1992), S.29.
Puvogel, Ulrike/Stankowski, Martin: Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus. Eine Dokumentation hrsg. von der Bundeszentrale für politische Bildung, 2. Aufl., Bd. 1, Bonn 1995.
Sandner, Peter: Frankfurt. Auschwitz. Die nationalsozialistische Verfolgung der Sinti und Roma in Frankfurt am Main, Frankfurt a.M. 1998.
Schlosshan, Ricarda: „Hass habe ich nur in den ersten Jahren verspürt". Gedenktafeln erinnern an Zwangsarbeiter, Sinti und Roma, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 286 (1994), S.76.
Schulze, Rainer: „Der Aufseher war ein Unmensch, ein Schwein“. Vor siebzig Jahren wurden die ersten Frankfurter Sinti und Roma in ein InternierungslagerInternierungslager Im Verlauf des Zweiten Weltkriegs wurden in den besetzten Staaten, z.B. in Frankreich, Internierungslager errichtet. Sinti und Roma wie auch die jüdische Bevölkerung wurden dorthin gebracht, um sie von der übrigen Bevölkerung zu isolieren. Die Lager mit menschenunwürdigen Lebensbedingungen wurden häufig zu Durchgangsstationen bei den Deportationen in Konzentrations- und Vernichtungslager. an der Dieselstraße eingewiesen, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 191 (2007), S. 51.

Wir danken dem Institut für Stadtgeschichte Frankfurt/Main (ISG FFM) für die freundliche Nutzungserlaubnis der Abbildung.

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