Berlin-Marzahn, Zwangslager

Ausgrenzung, Internierung und Deportation von Sinti und Roma in Berlin
  • Zur Lagerbewachung eingesetzte Polizisten vor der Wach- und Verwaltungsbaracke (Foto: Bundesarchiv, Bild 146-1987-035-25A / CC-BY-SA 3.0)
  • Blick auf einen Teil der zur Unterbringung aufgestellten Wohnwagen auf dem trostlosen Lagerareal (Foto: Bundesarchiv, Bild 146-1987-035-01 / CC-BY-SA 3.0)
  • Zwei Mädchen aus der Familie Lehmann im Lager Marzahn (Foto: Bundesarchiv, Bild 146-1987-035-20A / CC-BY-SA 3.0)

Kurzinformation

Ausgrenzung, Internierung und Deportation von Sinti und Roma in Berlin

Entstehung und Errichtung des Lagers

Schon 1934 wurden vom Wohlfahrtsamt der Stadt Berlin und der dortigen Polizeibehörde erste Pläne ausgearbeitet, nach denen Sinti und Roma in ein Lager zwangsumgesiedelt und dort von den beiden Behörden überwacht werden sollten. Auf diese Weise wollte man die Angehörigen der Minderheit zwangsweise von der Mehrheitsbevölkerung trennen und eine umfassende städtische Kontrolle über sie erlangen. Trotz Unterstützung dieser Pläne auch durch andere Behörden, wurden sie zunächst nicht umgesetzt. Erst zwei Jahre später, im Jahr 1936, erfolgte die Errichtung eines Zwangslagers für Sinti und Roma. Die dahinterstehende grundsätzliche Motivation war gleichgeblieben.

Im Juni 1936 erhielt die Berliner Polizei den Befehl, alle Sinti und Roma im Stadtgebiet zu verhaften und auf einen Platz im Stadtteil Marzahn zu bringen. Am 16. Juli fand die zentrale Verhaftungsaktion statt, an der sich neben der Polizei auch zahlreiche weitere Behörden der Berliner Stadtverwaltung, wie beispielsweise die Fürsorge- und Standesämter, beteiligten. Die in Berlin ausgetragenen Olympischen Sommerspiele und das erklärte Ziel der Nationalsozialisten, Sinti und Roma aus der Gesellschaft auszugrenzen, boten den passenden Rahmen, die Menschen zu verschleppen, sie aus ihren größtenteils bürgerlichen Leben zu reißen und ihrer Eigentümer zu berauben. Dies geschah unter dem Vorwand „die Kriminalität und das Bettlerunwesen in der Reichshauptstadt bis zum Beginn der Spiele unter Kontrolle bringen zu müssen“.

Über 600 Männer, Frauen und Kinder wurden in ihren privaten Mietwohnungen oder Häusern sowie auf öffentlichen und privaten Wohnwagenstellplätzen festgenommen und zwangsweise in das Lager Marzahn gebracht, das verharmlosend als „Rastplatz Marzahn“ bezeichnet wurde. Dabei spielte es keine Rolle, wo und wie die Opfer wohnten oder wie sie sich selbst sahen – allein die Entscheidung der Polizei zählte. Dieser ersten großen Verhaftungsaktion folgten in den kommenden Jahren zahlreiche weitere Einzelverhaftungen. Wie viele Sinti und Roma insgesamt davon betroffen waren, lässt sich aufgrund der lückenhaften Quellenüberlieferung nur schlecht klären. Man geht jedoch davon aus, dass insgesamt etwa 1.200 Personen ins Lager Marzahn gebracht wurden. Ende September betrug die bis heute nachweisbar höchste Anzahl der dort Internierten 852 Personen.

Der damals 9-jährige Sinto und spätere Mitbegründer und langjährige Vorsitzende des Landesverbandes Deutscher Sinti und Roma Berlin-Brandenburg Otto Rosenberg erinnerte sich in seinen Aufzeichnungen: „Sie luden uns einfach ab. Wir wurden festgesetzt. Es hieß, keiner darf den Platz verlassen. Überall waren Gräben. Die Wiesen um uns her waren Rieselfelder [Anm.: Fläche zur Klärung von Abwässern]. Und ständig kamen Wagen, die Jauche in diese Gräben pumpten. Es hat furchtbar gestunken. Normalerweise hätten wir uns an einem solchen Ort nie aufgehalten […].“ Und die mit ihrer Familie 1935 von Darmstadt nach Berlin gezogene Elisabeth Lehmann schilderte: „Eines Morgens, das war gleich 1936, kam die Polizei und es hießt: ‚Fertigmachen, fertigmachen!‘. Wir kamen alle auf die Autos und es ging ab nach Marzahn. Ich war damals zehn Jahre alt. In Marzahn gab es ein paar Holzbaracken und ein paar Wohnwagen, bei denen die Räder abgemacht worden waren, die standen auf Steinen. Und wir kamen von unserer schönen Wohnung in so einen alten Wohnwagen, da sollten wir drin wohnen, die ganze Familie. Wir durften aus unserer Wohnung nichts mitnehmen. Aber selbst wenn, dort in Marzahn waren ja gar keine Wohnungen, in die wir hätten etwas reinstellen können. Da war nichts.“

Leben im Lager

Die Unterbringung der Zwangsinternierten erfolgte zunächst in Wohnwagen, deren Räder zum Teil abmontiert wurden, und einer dort aufgestellten Baracke des Reichsarbeitsdienstes. Doch angesichts der großen Zahl der Verhafteten war dies völlig unzureichend. Anfangs behalfen sich die Internierten, indem sie zwischen und unter den Wohnwagen behelfsmäßige Unterstände bauten. Erst 1938 ließ die Stadtverwaltung zusätzliche Baracken aufstellen, was jedoch nichts daran änderte, dass Männer, Frauen und Kinder weiterhin unter katastrophalen hygienischen Bedingungen hausen mussten. Hunger, Elend und die hygienischen Verhältnisse hatten Krankheiten zur Folge, für deren Behandlung es im Lager keinerlei medizinische Versorgung gab. Mit den durch Arbeit (und später ZwangsarbeitZwangsarbeit Bezeichnung für die Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft ohne oder mit nur sehr geringer Bezahlung. Das nationalsozialistische Deutschland schuf mit insgesamt über 12 Millionen Zwangsarbeiter*innen eines der größten Zwangsarbeitssysteme der Geschichte. Neben Kriegsgefangenen und KZ-Häftlingen wurden Millionen von Zivilisten aus besetzten Staaten Europas größtenteils verschleppt und von der deutschen Industrie als Zwangsarbeiter*innen missbraucht.) oder in einigen Fällen auch durch Beihilfen des Wohlfahrtsamts zur Verfügung stehenden geringen Geldmitteln mussten sich die Insassen Lebensmittel in Marzahn kaufen. Die Händler bedienten sie jedoch nur widerwillig und verkauften häufig nur Reste oder minderwertige Waren. Die Situation verschlechterte sich erheblich mit dem Kriegsbeginn. Nahrungsmittel konnten nur noch über Lebensmittelkarten erworben werden. Auch hier wurden Sinti und Roma systematisch diskriminiert: Sie erhielten weniger Bezugsmarken. Entsprechend verschlechterte sich die Situation im Lager.

Erschwert wurden die Lebensbedingungen auch durch die Zwangsarbeit, die viele der Internierten leisten mussten, nachdem sie durch die Zwangsverschleppung in das Lager ihre Arbeitsplätze verloren oder ihrem Gewerbe nicht mehr nachgehen durften. Die Arbeitsstellen wurden vom Arbeitsamt vorgegeben und Sinti und Roma ab 1942 schließlich arbeitsrechtlich mit den Juden „gleichgestellt“ oder zutreffender formuliert: gleichermaßen ausgegrenzt und diskriminiert. Sie wurden bei der Entlohnung und Versorgung benachteiligt, was vermutlich in der Praxis auch bereits zuvor die Regel gewesen war. Zuschläge für Schwerstarbeit wurden nicht mehr gewährt, obwohl sie den Betroffenen eigentlich zugestanden hätten. Ebenso wurden Nahrungszulagen bei gesundheitsgefährdender Zwangsarbeit einfach gestrichen.

Zumindest bis 1939 erhielten die Insassen des Zwangslagers Unterstützung und seelsorgerische Betreuung von Gemeinden und Einrichtungen der katholischen und evangelischen Kirche. Dazu gehörten die Katholische Stadtrandseelsorge, das protestantische Christkönigshaus und die sogenannte „Zigeunermission“ der evangelischen Kirche. Neben der Seelsorge halfen die Organisationen die Sinti und Roma auch durch Lebensmittelspenden und die Erteilung von Religionsunterricht für die Kinder. Als die Internierten 1936 gegen die Durchführung von „Rassenuntersuchungen“ protestierten, stellte sich der evangelische Stadtmissionar Kurt Süßkind zumindest indirekt auf ihre Seite, indem er seinerseits den Behörden die Unterstützung verweigerte.

Bis vermutlich 1939 war das Lager nicht eingezäunt. Die Insassen mussten sich jedoch beim Verlassen und bei der Rückkehr an der Lagerwache melden. Diese bestand aus fünf Berliner Polizisten, die durch ihre Anwesenheit und ihr Auftreten eine ständige Atmosphäre der Angst erzeugten. Körperliche Gewalt war an der Tagesordnung. Ständige Drohungen und Schläge machten den Alltag der Sinti und Roma zu einem Alptraum. Regelmäßig hetzte einer der Polizisten seinen Wachhund auf die Lagerinsassen, was zu schwersten Körperverletzungen führte. Strafen konnten völlig willkürlich und ohne realen Anlass verhängt werden.

„Rassenforschung“ und Deportationen

Kurz nach der Errichtung des Lagers begann der „Rassenforscher“ Gerhart Stein damit, im ZwangslagerZwangslager Nationalsozialistische Zwangslager für Sinti und Roma (häufig auch als „Zigeunerlager“ bezeichnet) entstanden ab Mitte der 1930er Jahre in zahlreichen deutschen Großstädten, wie u.a. in Köln, Düsseldorf, Fulda, Hamburg, Hannover, Köln und Magdeburg. Ihre Planung, Errichtung und ihr Betrieb gingen auf Initiativen kommunaler Behörden zurück. Die Lager waren meist polizeilich bewacht und dienten der Konzentration und Erfassung von Sinti und Roma, ihrer Rekrutierung als Zwangsarbeitskräfte sowie der Trennung der Insassen von der sogenannten "Volksgemeinschaft". Mit der zunehmenden Radikalisierung der Verfolgungsmaßnahmen dienten die Zwangslager letztendlich als Sammellager für die Deportationen in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. umfangreiche Untersuchungen an den Internierten für seine Doktorarbeit an der Universität Frankfurt durchzuführen. Er untersuchte ihre Blutgruppen, fertigte Fotografien und Stammbäume an und vermaß die Menschen wie Objekte. An seinen pseudowissenschaftlichen Forschungen zeigten staatliche und städtische Behörden bald Interesse, so dass Stein 1938 weitere Untersuchungen im Auftrag der „Rassenhygienischen und bevölkerungsbiologischen Forschungsstelle“ (RHFRassenhygienische und bevölkerungsbiologische Forschungsstelle Ende 1936 wurde in Berlin die „Rassenhygienische und bevölkerungsbiologische Forschungsstelle“ (kurz: RHF) unter Leitung von Dr. Robert Ritter eingerichtet. Die „Forschungs­stelle“ sollte in enger Kooperation mit dem SS- und Polizeiapparat alle im Deutschen Reich lebenden Sinti und Roma erfassen und „rassenbiologisch“ klassifizieren. Ritter und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwangen die Menschen, Auskunft über ihre Verwandtschaftsverhältnisse zu geben, und nahmen aufwendige Vermessungen an ihnen vor. Neben detaillierten Stammbaumtafeln wurden Tausende anthropologische Fotografien angefertigt. Zahllose Blut- und Haarproben wurden genommen. Die bis Kriegsende von Ritters Institut erstellten 24.000 Gutachten, die Menschen per „Rassendiagnose“ zu „Zigeunern“ oder „Zigeu­nermischlingen“ erklärten, bildeten die Grundlage für die Deportationen in die Konzentrations- und Vernichtungslager.) unter Leitung von Robert Ritter angestellte. Die darüber hinausgehenden Untersuchungen durch die RHF fanden vor Ort oder in den Räumen der Forschungsstelle in Berlin statt. Im Gegensatz zu den frühen Untersuchungen durch Stein wurden die Internierten durch die RHF mit Gewalt zur Teilnahme an den Untersuchungen und Vermessungen gezwungen. Auf Grundlage der abschließend angefertigten „Gutachten“ wurde später über ihr weiteres Schicksal der entschieden und ihre DeportationDeportation Bezeichnung für die zwangsweise Um- oder Aussiedlung von Menschen aus ihren Wohngebieten, zum Teil unter Androhung und Anwendung von Gewalt. Während der NS-Zeit wurden ganze Bevölkerungsgruppen wie Juden oder Sinti und Roma zunächst aus dem Deutschen Reich, dann auch aus dem übrigen Europa, in Sammellager, Gettos und Konzentrations- oder Vernichtungslager in die besetzten Ostgebiete deportiert und dort ermordet. Oft wurde dies auch zur Tarnung als "Evakuierung" bezeichnet. nach Auschwitz-Birkenau angeordnet.

Die Sintiza Elisabeth Lehmann erinnert sich: „Zu dem Ritter und der Justin, zu den Rassenforschern, da mussten wir alle hin, wir bekamen ein Schreiben, oder sie haben uns geholt. Ich musste hin, aber meine Eltern waren schon weg. Meine Schwägerin, die musste auch mit. Sie haben uns alles vermessen: die Ohren, die Nase, die Finger, die Hände und alles. Und schließlich haben die Nazis behauptet, meine Schwägerin, das sei meine Schwester. Da war eine alte Frau, schon über siebzig Jahre alt, und die haben sie auch befragt. Die Rassenforscher waren aber mit der Antwort nicht zufrieden und sagten: ‚Nein, das stimmt nicht. Du kommst da und da her, und du bist das und das.‘ Aber die Frau blieb dabei und hat geantwortet: ‚Nein, das stimmt nicht, ich bin das, was ich bin.‘ Da haben sie die mit eiskaltem Wasser übergossen, immer wieder. Die Frau blieb fest, sie könne doch nichts anderes sagen, und da seien doch ihre Papiere.“

Zu ersten Deportationen kam es schließlich bereits im Jahr 1938. Im Rahmen der Massenverhaftungen der "Aktion Arbeitsscheu ReichAktion Arbeitsscheu Reich Bei zwei reichsweiten Verhaftungswellen der Kriminalpolizei (21. bis 30. April sowie 13. bis 18. Juni 1938) wurden über 10.000 Männer verhaftet und in Konzentrationslager verschleppt. Dort wurden sie stigmatisierend mit dem schwarzen Häftlingswinkel an ihrer Kleidung als „Asoziale“ gekennzeichnet. Zu den Verhafteten zählten u.a. Juden, Sinti und Roma, Erwerbslose, Mittellose, Bettler, Landstreicher oder auch Personen, die mit Unterhaltszahlungen im Rückstand waren. Die völlig heterogene Gruppe hatte nur eine Gemeinsamkeit: Die Verfolger hatten die betreffenden Menschen diffamierend als „asozial“ und „arbeitsscheu“ definiert. In den Konzentrationslagern bildeten sie eine neue und zeitweise auch die größte Häftlingsgruppe. Bei der Verfolgung angeblich "asozialer" Menschen spielte die öffentliche und private Fürsorge auch nach 1938 eine nicht unerhebliche Rolle, die zunehmend nicht mehr Schutz, sondern vielmehr Bedrohung für Hilfesuchende bedeutete. Wie der Historiker Wolfgang Ayaß treffend formulierte, drängten die Wohlfahrtsämter „die Kripo-Stellen geradezu, lästig erscheinende Menschen ins KZ abzuschieben. An die Stelle der jahrhundertealten Tradition der Vertreibung von Bedürftigen traten Erfassung und Vernichtung. Dies hatte es gegenüber sozialen Außenseitern in dieser Brutalität zuvor noch nie gegeben.“ Die Überlebenden litten nach ihrer Befreiung weiterhin unter ihrer Stigmatisierung und blieben von Entschädigungsregelungen weitgehend ausgeschlossen. Ihre Verfolgung wurde regelmäßig nicht als Unrecht angesehen. Eine Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus erfolgte erst am 13. Februar 2020 durch den Deutschen Bundestag. W. Ayaß: Die mit dem schwarzen Winkel am 6.9.2020 Anerkennung durch den Deutschen Bundestag  am 6.9.2020“ deportierte die Berliner Kriminalpolizei im April und Juni eine unbekannte Anzahl von Männern aus dem Zwangslager in das KZKonzentrationslager Konzentrationslager (kurz: KZ oder KL) waren das wichtigste Instrument der NS-Terrorherrschaft. Erste Lager entstanden schon im März 1933, kurz nach der Machtübernahme der NSDAP, anfangs noch in u.a. leeren Fabrikgebäuden, ehemaligen Gefängnissen und Kellergewölben. Bis Kriegsbeginn wurden sieben Konzentrationslager errichtet, bis Ende des Krieges waren es 22 Hauptlager mit weit über 1.000 Außenlagern und Außenkommandos. Alle, die von den Nationalsozialisten zu weltanschaulichen, religiösen und „rassischen“ Gegnerinnen und Gegnern erklärt worden waren, sollten dort inhaftiert werden. Darunter befanden sich vor allem Juden, Sinti, Roma, Homosexuelle, Zeugen Jehovas, Kommunisten, Sozialisten und andere politische Gegner. Mit Kriegsbeginn verschärften sich die Haftbedingungen weiter und die Ermordung der Gefangenen wurde zur Selbstverständlichkeit. Die Arbeitskraft der Häftlinge sollte bis zur völligen Erschöpfung oder bis zum Tod für die Kriegswirtschaft ausgenutzt werden. Die SS bezeichnete dies als "Vernichtung durch Arbeit". Sachsenhausen. Im Februar 1939 wiederholte sich dies. Im Falle der Berliner Sinti und Roma zeigt sich, dass bei den dokumentierten Fällen das einzig ausschlaggebende Kriterium für die Deportation ihre „rassische“ Einordnung als „Zigeuner“ seitens der Kripo war. Das Zwangslager in Marzahn war somit vom InternierungslagerInternierungslager Im Verlauf des Zweiten Weltkriegs wurden in den besetzten Staaten, z.B. in Frankreich, Internierungslager errichtet. Sinti und Roma wie auch die jüdische Bevölkerung wurden dorthin gebracht, um sie von der übrigen Bevölkerung zu isolieren. Die Lager mit menschenunwürdigen Lebensbedingungen wurden häufig zu Durchgangsstationen bei den Deportationen in Konzentrations- und Vernichtungslager. zum Sammelort für Deportationen in KonzentrationslagerKonzentrationslager Konzentrationslager (kurz: KZ oder KL) waren das wichtigste Instrument der NS-Terrorherrschaft. Erste Lager entstanden schon im März 1933, kurz nach der Machtübernahme der NSDAP, anfangs noch in u.a. leeren Fabrikgebäuden, ehemaligen Gefängnissen und Kellergewölben. Bis Kriegsbeginn wurden sieben Konzentrationslager errichtet, bis Ende des Krieges waren es 22 Hauptlager mit weit über 1.000 Außenlagern und Außenkommandos. Alle, die von den Nationalsozialisten zu weltanschaulichen, religiösen und „rassischen“ Gegnerinnen und Gegnern erklärt worden waren, sollten dort inhaftiert werden. Darunter befanden sich vor allem Juden, Sinti, Roma, Homosexuelle, Zeugen Jehovas, Kommunisten, Sozialisten und andere politische Gegner. Mit Kriegsbeginn verschärften sich die Haftbedingungen weiter und die Ermordung der Gefangenen wurde zur Selbstverständlichkeit. Die Arbeitskraft der Häftlinge sollte bis zur völligen Erschöpfung oder bis zum Tod für die Kriegswirtschaft ausgenutzt werden. Die SS bezeichnete dies als "Vernichtung durch Arbeit". mutiert. Im März 1943 wurden aufgrund des „Auschwitz-ErlassesAuschwitz-Erlass Am 16. Dezember 1942 unterzeichnete Heinrich Himmler, der Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei, den sogenannten „Auschwitz-Erlass“, der die familienweise Deportation von Sinti und Roma aus dem Deutschen Reich in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau anordnete. Wenig später ergingen entsprechende Befehle für Österreich, den Bezirk Białystok, Elsass und Lothringen, Luxemburg, Belgien sowie die Niederlande. Ab Februar 1943 wurden annähernd 23.000 Sinti und Roma nach Auschwitz-Birkenau deportiert, der größte Teil (etwa 10.000 Männer, Frauen und Kinder) stammte aus dem Reichsgebiet.“ mit insgesamt nachweislich mindestens sechs Transporten auch Internierte aus dem Zwangslager nach Auschwitz deportiert. Vom Lager wurden die Menschen zunächst in das Polizeipräsidium am Alexanderplatz gebracht. Anschließend mussten sie unter Bewachung am Schlesischen Bahnhof, dem heutigen Ostbahnhof, in Personenzüge steigen, die sie innerhalb von zwei bis drei Tagen nach Auschwitz brachten. Die meisten von ihnen trafen mit Transporten am 7., 19., 14. und 30. März dort ein. Von 186 nach Auschwitz Deportierten, die namentlich nachgewiesen werden können, überlebten nur sieben.

Befreiung

Nach den Deportationen im Jahr 1943 wurden mindestens 52 Menschen im Zwangslager festgehalten. Manche lebten bereits seit der Errichtung des Lagers dort, andere kamen erst nach den Auschwitz-Deportationen hinzu. 14 Männer, Frauen und Kinder wurden im September 1944 aus Lublin im besetzten Polen nach Marzahn gebracht. Sie alle waren 1940 im Rahmen der sogenannten Mai-Deportationen von Hamburg dorthin verschleppt worden und sollten nun in Berlin als Zwangsarbeiter eingesetzt werden. Die Lebensbedingungen verschlechterten sich nochmals drastisch, nachdem das Lager größtenteils bei einem Bombenangriff zerstört worden war und nur noch eine Baracke bewohnt werden konnte. Die Internierten hatten kaum Lebensmittel und waren dem Verhungern nahe, als Ende April 1945 die Rote Armee das Lager befreite.

Quellenangaben

Benz, Wolfgang: Das Lager Marzahn. Zur nationalsozialistischen Verfolgung der Sinti und Roma und ihrer anhaltenden Diskriminierung, in: Die Normalität des Verbrechens. Bilanz und Perspektiven der Forschung zu den nationalsozialistischen Gewaltverbrechen. Festschrift für Wolfgang Scheffler zum 65. Geburtstag, hrsg. v. Grabitz, Helge/Bästlein, Klaus/Tuchel, Johannes, Berlin 1994, S. 260-279.
Benz, Wolfgang: Feindbild und Vorurteil. Beiträge über Ausgrenzung und Verfolgung, München 1996.
Barbara Danckwortt: „Berlin ohne Zigeuner!“ Das Zwangslager für Sinti und Roma in Marzahn 1936-1945, in: ZfGen. Zeitschrift für Genozidforschung, 2022/1, Weilerswist 2022, Seite 37-55.
Heuß, Herbert: Darmstadt. Auschwitz. Die Verfolgung der Sinti in Darmstadt 1995.
Pientka, Patricia: Das Zwangslager für Sinti und Roma in Berlin-Marzahn. Alltag, Verfolgung und Deportation, Berlin 2013.
Dies.: Leben und Verfolgung im Zwangslager Berlin Marzahn 1936-1945, in: Die Verfolgung der Sinti und Roma im Nationalsozialismus, hrsg. von der KZ-Gedenkstätte Neuengamme (Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland, Band 14), Bremen 2012, S. 55-68.
Rosenberg, Otto: Das Brennglas, München 2002.

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