Frankfurt-Kruppstraße, Zwangslager

Ausgrenzung, Internierung und Deportation von Sinti und Roma in Frankfurt
  • Skizze des Lagers Kruppstraße des Frankfurter Bauamts, 1942 (ISG FFM S8-1 Nr. 1625)

Kurzinformation

Ausgrenzung, Internierung und Deportation von Sinti und Roma in Frankfurt

Geschichte des Lagers

Im Herbst 1942 wurde das ZwangslagerZwangslager Nationalsozialistische Zwangslager für Sinti und Roma (häufig auch als „Zigeunerlager“ bezeichnet) entstanden ab Mitte der 1930er Jahre in zahlreichen deutschen Großstädten, wie u.a. in Köln, Düsseldorf, Fulda, Hamburg, Hannover, Köln und Magdeburg. Ihre Planung, Errichtung und ihr Betrieb gingen auf Initiativen kommunaler Behörden zurück. Die Lager waren meist polizeilich bewacht und dienten der Konzentration und Erfassung von Sinti und Roma, ihrer Rekrutierung als Zwangsarbeitskräfte sowie der Trennung der Insassen von der sogenannten "Volksgemeinschaft". Mit der zunehmenden Radikalisierung der Verfolgungsmaßnahmen dienten die Zwangslager letztendlich als Sammellager für die Deportationen in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. in der Frankfurter Dieselstraße geschlossen. Die dort ansässige Firma „Matra“ benötigte das Gelände für Zwecke der Rüstungsproduktion und die Unterbringung von Zwangsarbeiter*innen. Der Versuch der Stadtverwaltung, den Standort Dieselstraße beizubehalten war zuvor gescheitert, da die Firma „Matra“ mit dem antiziganistischen StereotypStereotyp Bezeichnung für auf Personen bezogene, meist unbewusste, starre Vorstellungsbilder, die weit verbreitet sind sowie Sachverhalte vereinfachen und als „typisch“ darstellen und verallgemeinern (z.B. „Alle Bayern tragen Lederhosen.“). argumentierte, dass von den internierten Sinti und Roma die Gefahr der Spionage ausgehe – was es bei der Produktion kriegswichtiger Güter unter allen Umständen zu verhindern gelte. Somit musste sich die Stadtverwaltung auf die Suche nach einem geeigneten Platz für ein neues Lager zur Internierung von Sinti und Roma begeben. Die Entscheidung fiel schließlich für ein stadteigenes Grundstück an der Kruppstraße im Stadtteil Seckbach.

Auch der neue Lagerstandort war von Industriebetrieben umgeben, die unter anderem Rüstungsgüter herstellten und ebenfalls die Errichtung eines Zwangslagers in ihrer Nähe aufgrund vermeintlicher „Spionagegefahr“ verhindern wollten. Ein bei der „Abwehrstelle im Wehrkreis IX“ eingereichter Einspruch wurde jedoch abgelehnt, sodass die Stadt das Zwangslager schließlich errichten ließ. Mit einer Fläche von 4.200 Quadratmetern war es deutlich kleiner als das bei seiner Schließung 6.000 Quadratmeter große Lager in der Dieselstraße. Entlang der Kruppstraße erstreckte sich das Grundstück über eine Länge von ca. 130 Metern und hatte eine Tiefe von etwa 32 Metern. Auch wenn kaum Belege zur Zahl der Internierten in der Kruppstraße erhalten sind, blieb ihre Anzahl trotz der verringerten Fläche ähnlich wie in der Dieselstraße. Anfang des Jahres 1943 befanden sich etwa 180 Männer, Frauen und Kinder im Lager.

Aus nicht überlieferten Gründen lautete die inoffizielle Adresse des Zwangslagers „Kruppstraße 14“, obwohl diese Hausnummer nie existierte. Offiziell wurde die Adresse „Kruppstraße 100“ verwendet. Über alle Belange, die die Internierten betrafen, entschied die örtliche Polizeidienstelle. Dagegen war die Abteilung „Wohnungsfürsorge“ des städtischen Fürsorgeamtes bei Angelegenheiten zur wirtschaftlichen Ausstattung und zum Unterhalt des Lagers zuständig. Immer wieder gab es Differenzen zwischen der Stadt Frankfurt bzw. dem städtischen Fürsorgeamt und der Kriminalpolizeidienststelle. Diese betrafen vor allem die überregionalen Überführungen von Männern, Frauen und Kindern in das Frankfurter Zwangslager. Die ursprüngliche Intention der Stadtverwaltung war es gewesen, ausschließlich die in Frankfurt lebenden Sinti und Roma dort zu internieren, um letztendlich ihre Vertreibung aus dem Stadtgebiet zu erreichen. Zunehmend wurden das Lager jedoch zu einem Sammelort für Menschen aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet und zu einem „Durchgangslager“ bei den Deportationen in die KonzentrationslagerKonzentrationslager Konzentrationslager (kurz: KZ oder KL) waren das wichtigste Instrument der NS-Terrorherrschaft. Erste Lager entstanden schon im März 1933, kurz nach der Machtübernahme der NSDAP, anfangs noch in u.a. leeren Fabrikgebäuden, ehemaligen Gefängnissen und Kellergewölben. Bis Kriegsbeginn wurden sieben Konzentrationslager errichtet, bis Ende des Krieges waren es 22 Hauptlager mit weit über 1.000 Außenlagern und Außenkommandos. Alle, die von den Nationalsozialisten zu weltanschaulichen, religiösen und „rassischen“ Gegnerinnen und Gegnern erklärt worden waren, sollten dort inhaftiert werden. Darunter befanden sich vor allem Juden, Sinti, Roma, Homosexuelle, Zeugen Jehovas, Kommunisten, Sozialisten und andere politische Gegner. Mit Kriegsbeginn verschärften sich die Haftbedingungen weiter und die Ermordung der Gefangenen wurde zur Selbstverständlichkeit. Die Arbeitskraft der Häftlinge sollte bis zur völligen Erschöpfung oder bis zum Tod für die Kriegswirtschaft ausgenutzt werden. Die SS bezeichnete dies als "Vernichtung durch Arbeit".. Ende März 1945 wurde das Zwangslager in der Kruppstraße von US-amerikanischen Truppen befreit.

Lageralltag, ZwangsarbeitZwangsarbeit Bezeichnung für die Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft ohne oder mit nur sehr geringer Bezahlung. Das nationalsozialistische Deutschland schuf mit insgesamt über 12 Millionen Zwangsarbeiter*innen eines der größten Zwangsarbeitssysteme der Geschichte. Neben Kriegsgefangenen und KZ-Häftlingen wurden Millionen von Zivilisten aus besetzten Staaten Europas größtenteils verschleppt und von der deutschen Industrie als Zwangsarbeiter*innen missbraucht. und Gewalt

Die Lebensverhältnisse im Lager waren menschenunwürdig. Ständiger Platzmangel, primitive Bau- bzw. Möbelwagen, die als Unterkünfte dienten, Zwangsarbeit sowie Schikanen und Gewalt durch die Lageraufseher – insbesondere durch den Lagerleiter Johannes Himmelheber, prägten den Alltag der Internierten. Nicht zuletzt war der Zwangscharakter des Lagers durch die Umzäunung des gesamten Areals ständig präsent, auf dem sich nur zwei massiv errichtete Gebäude befanden: eine Baracke mit Toiletten für die Internierten und ein Wachhaus für die Lageraufseher.

Für die erzwungene Unterbringung in den von der Stadt Frankfurt aufgestellten und meist heruntergekommenen Möbel- bzw. Bauwagen musste eine „Miete“ entrichtet werden. 1941/42 hatten die Familien wöchentlich zwischen 2 und 5 bzw. monatlich 10 bis 20 Reichsmark „für die Benutzung des Lagers, der Einrichtung und der Wohnwagen“ an das Fürsorgeamt der Stadt abzuführen. Der Betrag berechnete sich aus dem zur Verfügung stehenden Platz in den Wagen. Die Erwachsenen mussten in außerhalb des Lagers liegenden Betrieben Zwangsarbeit leisten. Sie wurden einer Arbeitsstelle zugeteilt – meist in Fabriken, die Rüstungsgüter herstellten und wo sie körperlich schwere Arbeiten verrichten mussten. Von der ohnehin geringen Entlohnung mussten steuerliche Abgaben und die sogenannte „Rassen“-Sondersteuer entrichtet werden, sodass am Ende kaum etwas des Lohns für die Arbeitenden übrigblieb. Zudem waren die beschäftigten Sinti und Roma an den Arbeitsplätzen der Willkür ihrer Vorgesetzten ausgeliefert. Dies drückte sich in der ständigen Gefahr aus, grundlos gekündigt zu werden oder den Lohn gekürzt zu bekommen. Vorgesetzte konnten zudem unbegründete Beschwerden beim zuständigen Kriminalsekretär einreichen, der daraufhin nicht selten die DeportationDeportation Bezeichnung für die zwangsweise Um- oder Aussiedlung von Menschen aus ihren Wohngebieten, zum Teil unter Androhung und Anwendung von Gewalt. Während der NS-Zeit wurden ganze Bevölkerungsgruppen wie Juden oder Sinti und Roma zunächst aus dem Deutschen Reich, dann auch aus dem übrigen Europa, in Sammellager, Gettos und Konzentrations- oder Vernichtungslager in die besetzten Ostgebiete deportiert und dort ermordet. Oft wurde dies auch zur Tarnung als "Evakuierung" bezeichnet. der betroffenen Personen in ein Konzentrationslager veranlasste.

Auch direkt im Lager nötigte der Lageraufseher Johannes Himmelheber die Internierten zur Verrichtung von Schwerstarbeiten, wie dem Pflastern von Wegen. Oft erschloss sich den Internierten der Sinn der Arbeiten jedoch nicht. Diese dienten dem Lageraufseher vor allem zur eigenen Machtdemonstration und zur Schikane der Insassen. Auch Kinder und Hochschwangere waren von der willkürlichen und körperlich anstrengenden Zwangsarbeit nicht ausgenommen. Himmelheber war im Lager bekannt für seine willkürliche Gewaltanwendung – physischer und psychischer Art. Zeitzeug*innen berichteten beispielsweise mehrheitlich von einer Peitsche, mit der er bei jeder Kleinigkeit auf Kinder eingeschlagen habe. Seine Position als Lageraufseher eröffnete Himmelheber einen Handlungsspielraum und eine Machtposition, die seinem Dienstgrad normalerweise nicht entsprochen hätten. Da im Verfolgungssystem der Nationalsozialisten die Terrorisierung von Internierten die Regel war, entsprach die Gewaltausübung durch die Lageraufseher der politisch-ideologischen Linie. Dies nutzte er täglich aus. Mit Schlägen, drakonischen Kollektivstrafen und der ständigen Androhung einer Deportation ins Konzentrationslager setzte er zudem die strikte Lagerordnung um.

Außerdem waren die Internierten gezwungen, morgens und abends zum Lagerappell anzutreten. Diese Zwangsmaßnahme diente dem Lagerleiter Himmelheber ebenfalls zur Festigung und Inszenierung der eigenen Machtposition. So nötigte er die Internierten beispielsweise dazu, mit dem „Hitler-Gruß“ zu salutieren. Im Falle einer – aus seiner Sicht – nicht ordentlichen Ausführung der militärisch anmutenden Appelle gingen Drangsalierungen und willkürliche Strafmaßnahmen von ihm aus. Ab 1944 lebte Johannes Himmelheber schließlich mit seiner Frau sogar im Wachhaus des Lagers. Seine Position hatte er bis zum Kriegsende inne.

Deportationen und ZwangssterilisationZwangssterilisation Bezeichnung für einen erzwungenen medizinischen Eingriff, bei dem ein Mensch ohne Einwilligung unfruchtbar, also unfähig zur Fortpflanzung, gemacht wird. Von Zwangssterilisationen waren in der NS-Zeit ca. 400.000 Menschen betroffen, darunter auch viele Angehörige der Sinti und Roma. Die Grundlage dafür bildete das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1934.

Im Jahr 1943 wurden aufgrund des „Auschwitz-ErlassesAuschwitz-Erlass Am 16. Dezember 1942 unterzeichnete Heinrich Himmler, der Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei, den sogenannten „Auschwitz-Erlass“, der die familienweise Deportation von Sinti und Roma aus dem Deutschen Reich in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau anordnete. Wenig später ergingen entsprechende Befehle für Österreich, den Bezirk Białystok, Elsass und Lothringen, Luxemburg, Belgien sowie die Niederlande. Ab Februar 1943 wurden annähernd 23.000 Sinti und Roma nach Auschwitz-Birkenau deportiert, der größte Teil (etwa 10.000 Männer, Frauen und Kinder) stammte aus dem Reichsgebiet.“ tausende Sinti und Roma aus dem gesamten Deutschen Reich in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert. Das Frankfurter Polizeipräsidium koordinierte dabei die Deportationen aus Frankfurt, Wiesbaden und dem Dillkreis. Am 8. März 1943 umstellten Polizisten das Zwangslager, und alle Betroffenen wurden gezwungen, ihren Fingerabdruck sowie eine Unterschrift beim Lagerkommandanten Himmelheber zu hinterlassen. Abends trafen 21 Sinti im Lager ein, die in Dillenburg verhaftet worden waren. Für sie sollte der Aufenthalt dort nur eine kurze Zwischenstation auf dem Weg in das Vernichtungslager werden. Bereits am folgenden Morgen setzte sich ein Deportationszug mit etwa 100 Frauen, Männern und Kindern von Frankfurt aus nach Auschwitz in Bewegung. Viele von ihnen waren Internierte aus dem Zwangslager in der Kruppstraße, einige hatten jedoch bis zum Zeitpunkt ihrer Festnahme und Deportation in ihren Wohnungen gelebt. Der Zug fuhr vermutlich vom Südbahnhof ab und erreichte nach vier Tagen sein Ziel, wo ein Großteil der Deportierten ermordet wurde. Der freie Platz im Zwangslager wurde schnell mit neu eingewiesenen Sinti und Roma aus dem Lahn-Dill-Kreis belegt. Daraufhin konnte der zuständige Landrat in Dillenburg festhalten, dass sein Kreis nun „frei von Zigeunern“ sei. Anhand dieses Beispiels wird noch einmal die überörtliche Funktion des Zwangslagers bei der Verfolgung und Ermordung von Sinti und Roma deutlich.

Die meisten der (oft jungen) Sinti und Roma, die zu diesem Zeitpunkt nicht nach Auschwitz deportiert worden waren, wurden zwangssterilisiert. Besonders perfide war dabei, dass sie durch Drohungen der Polizei (z.B. mit der KZKonzentrationslager Konzentrationslager (kurz: KZ oder KL) waren das wichtigste Instrument der NS-Terrorherrschaft. Erste Lager entstanden schon im März 1933, kurz nach der Machtübernahme der NSDAP, anfangs noch in u.a. leeren Fabrikgebäuden, ehemaligen Gefängnissen und Kellergewölben. Bis Kriegsbeginn wurden sieben Konzentrationslager errichtet, bis Ende des Krieges waren es 22 Hauptlager mit weit über 1.000 Außenlagern und Außenkommandos. Alle, die von den Nationalsozialisten zu weltanschaulichen, religiösen und „rassischen“ Gegnerinnen und Gegnern erklärt worden waren, sollten dort inhaftiert werden. Darunter befanden sich vor allem Juden, Sinti, Roma, Homosexuelle, Zeugen Jehovas, Kommunisten, Sozialisten und andere politische Gegner. Mit Kriegsbeginn verschärften sich die Haftbedingungen weiter und die Ermordung der Gefangenen wurde zur Selbstverständlichkeit. Die Arbeitskraft der Häftlinge sollte bis zur völligen Erschöpfung oder bis zum Tod für die Kriegswirtschaft ausgenutzt werden. Die SS bezeichnete dies als "Vernichtung durch Arbeit".-Einweisung) dazu genötigt wurden, eine „Einwilligungserklärung“ zu unterschreiben, die den Anschein einer „Freiwilligkeit“ erwecken sollte.

Nach 1945

Das ehemalige Lagergelände befindet sich heute inmitten eines Industriegebiets. Bauliche Spuren des Zwangslagers existieren daher nicht mehr. Nach dem Kriegsende blieb noch das ehemalige Wachhaus bis zu seinem Abriss im Juni 1953 auf dem Gelände erhalten. Ab 1955 mietete die im Eisengroßhandel tätige Firma Sietzy das Grundstück „Kruppstraße 102“ an und erwarb es schließlich im Jahr 1957. Das Firmengelände wurde 1964 durch die Anmietung eines weiteren Geländes, das ebenfalls zum Areal des Zwangslagers gehört hatte, erweitert. Später fand dort die Firma Alwin Schockemöhle & Willenborg GmbH u. Co. Blechhandel KG ihren Sitz.

Eine erste differenzierte historische Aufarbeitung des Schicksals der Sinti und Roma aus Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet lieferte die 1990 erschienene Publikation „Du kriegst auch einen schönen Wohnwagen: Zwangslager für Sinti und Roma während des Nationalsozialismus in Frankfurt am Main“ von Eva von Hase-Mihalik und Doris Kreuzkamp. An der unweit gelegenen Straßenbahnhaltestelle „Kruppstraße“ erinnert heute eine Gedenktafel an das Zwangslager und seine Insassen.

Quellenangaben

Hase-Mihalik, Eva von/Kreuzkamp, Doris: Du kriegst auch einen schönen Wohnwagen. Zwangslager für Sinti und Roma während des Nationalsozialismus in Frankfurt am Main, Frankfurt/Main 1990.
Sandner, Peter: Das Zwangslager Kruppstraße 1942-1945, in: Frankfurt am Main 1933-1945, Frankfurt/Main 2006 am 29.20.2020
Ders.: Frankfurt - Auschwitz. Die nationalsozialistische Verfolgung der Sinti und Roma in Frankfurt am Main, Frankfurt/Main 1998.
Wippermann, Wolfgang: Das Leben in Frankfurt zur NS-Zeit (Band II): Die nationalsozialistische Zigeunerverfolgung, Frankfurt/Main Main 1986.

Wir danken dem Institut für Stadtgeschichte Frankfurt/Main (ISG FFM) für die freundliche Nutzungserlaubnis der Abbildung.

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